Rauchen ....
LAW & ORDER


Siehe auch : Smoke & Fumes - DE.html

Studien zeigten, dass Werbung gerade bei Kindern und Jugendlichen die Attraktivität von Tabakprodukten erhöht.
In diesem Schreiben geht es primär um Zigarettenwerbung im Kassenbereich von Süpermärkten, hier im Speziellen in einem Edeka in Rheinland-Pfalz. Sicherlich kein Einzelfall und anzunehmend doch eigentlich die Regel !
Juristisch strittig - ich habe leider nichts Eindeutiges dazu gefunden - ist die Werbung via Bildschirm, also mit einem TV bzw. Monitor.
Fernsehwerbung - das ist insoweit unstrittig - ist generell verboten.
Die Fragestellung lautet also :
Ist Werbung für Tabakprodukte im Supermarkt für ein Kind gleichzusetzen mit Werbung im heimischen Fernsehen ...

Auch für abhängige Raucher setzt Werbung ständig Schlüsselreize, die einen Aus­stieg erheblich erschweren.
Tabakwerbung steigert den Konsum auf verschiedene Arten und Weisen, vor allem durch Beeinflussung von Kindern oder Jugendlichen, die mit dem Rauchen beginnen könnten. Außerdem werden Raucher angeregt, mehr zu rauchen; ihre Motivation zum Abgewöhnen sinkt und Ex-Raucher nehmen ihre alte Gewohnheit wieder auf. Es entsteht ein Umfeld, in dem Tabakkonsum als normal und akzeptabel gilt und die Warnungen vor Gesundheitsschäden ignoriert werden.

Es bestehen starke Einschränkungen und Reglementierungen im Bereich Werbung für Tabakerzeugnisse.
Umfangreiche Verbotsregelungen bestehen in Deutschland bereits seit 1975. Verschärft wurden die Restriktionen 2007.

Untersagt ist Tabakwerbung unter anderem schon in Radio und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften, im Kino bei Filmen für Unter-18-Jährige oder mittels Gratisproben bei Festivals.

Nach langer Zeit und etlichen Diskussionen hat der Bundestag die Werbung für Tabakprodukte in Deutschland weiter eingeschränkt.
So genussvoll Rauchen für viele anscheinend immer noch ist ! Zigaretten - und auch Alternativprodukte - sind gesundheitsschädlich.

Bereits seit 1974 sind einige Tabakwerbeverbote in Kraft getreten:

Jugendschutzgesetz (Juli 2002)

Verbote zum Schutz des Menschens (Juli 2004)

Oft wurden früher Zigaretten auf Festivals oder größeren Veranstaltungen kostenfrei an Besucher abgegeben um den eigenen Bekanntheitsgrades der Neuheit zu unterstützen. Häufig werden jedoch z.B. Zigarillos von Moods oder Al-Capone noch an Festivals Gratis raus gegeben.

Erlaubt sind in Deutschland mittlerweile nur noch wenige dinge wie zum Beispiel die Verkaufsförderung im Sinne von Promotion, Tabakwerbung im Kino nach 18 Uhr und noch zurzeit Tabakwerbung auf Plakaten und am Verkaufsort.

Jedoch wird der Verbot nun stufenweise ausgeweitet:

Ab 2022 gilt ein Tabak Werbeverbot auf Außenflächen wie Haltestellen oder Plakatwänden. Für Tabakerhitzer wie die GLO oder IQOS, greift dieses Verbot erst später im Jahr 2023 ein. Für Elektronische Zigaretten wie die Vype soll ab dem Jahr 2024 auch nicht mehr geworben werden dürfen. Jedoch muss dies noch vom Bundesrat zugestimmt werden.

Tabak-Werbeverbot wird ausgeweitet ....

Die Werbung für Tabakprodukte wird durch den Gesetzgeber reglementiert. Beispielsweise darf im Fernsehen nicht für Zigaretten geworben werden. Ab Januar 2021 gelten weitere Einschränkungen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Menschen und insbesondere Jugendliche vor den gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Hier erfahren Sie, welche neuen Maßnahmen zum Tabak-Werbeverbot im Einzelnen gelten.

Weitere Einschränkungen bei der Kinowerbung

Die Kinowerbung wird mit weitergehenden Regulierungen eingeschränkt. Bei Filmen, die für Kinder und Jugendliche freigegeben sind, ist Tabakwerbung in Zukunft grundsätzlich verboten. Bisher galt dieses Verbot ausschließlich für Filme, die nach 18 Uhr gezeigt werden. Werbung für Tabakprodukte ist demzufolge nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe zulässig.

Verbot der Außenwerbung und Gratisproben

Die Außenwerbung wird eingeschränkt. Nur der Fachhandel ist in Zukunft berechtigt, an den Außenwänden oder im Schaufenster Werbung anzubringen. Außerdem ist es künftig nicht gestattet, Zigaretten kostenlos auf Veranstaltungen, Messen oder Konzerten zu verteilen.

Welche Produkte sind betroffen?

Mit dem neuen Gesetz werden nikotinfreie E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Nachfüllbehälter teilweise mit nikotinhaltigen Produkten gleichgestellt. Damit trägt die Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Konsum von elektronischen Zigaretten angestiegen ist. Die besonderen Aromen verstärken offenbar die Bereitschaft, in den Zigarettenkonsum einzusteigen.

Inkrafttreten der neuen Regelungen

Die neuen Regelungen treten stufenweise in Kraft. Die weiteren Verbote bei der Kinowerbung und den Gratisproben werden zum 1. Januar 2021 gültig sein. Bezüglich der Außenwerbung gelten die neuen Einschränkungen ab dem 1. Januar 2022. Ab Anfang 2023 greift das Werbeverbot für Tabakerhitzer und ein Jahr später für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter. 

] QUELLE [ https://www.lexoffice.de/gesetzesaenderungen/tabak-werbeverbot-2021 ]

Experten fordern vollständiges Werbeverbot für Tabakwaren

Tabakwerbung als Risikofaktor für Jugendliche

Tabakwerbung gelte als eigenständiger Risikofaktor für den Beginn des Rauchens im Jugendalter, so Hanewinkel. Diverse wissenschaftliche Studien belegten einen kausalen Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung von Tabakwerbung und dem späteren Beginn des Rauchens. Die geplanten Werbebeschränkungen für Tabakprodukte und E-Zigaretten seien deshalb ein "riesiger Schritt nach vorne".

Verbot auch von Promotion und Sponsoring gefordert

Laura Graen, Expertin für Menschenrechte und Tabakkontrolle, bemängelte : "Schon jetzt machen Promotion und Sponsoring über 60% der Werbeausgaben der Tabakindustrie aus, fast 150 Millionen Euro im Jahr", so Graen. Es sei zu erwarten, dass die Ausgaben zukünftig sogar noch steigen. Besser sei daher ein umfassendes Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring, um Kinder und Jugendliche zu schützen, betonte sie und erinnerte unter anderem daran, dass Deutschland zahlreiche Menschrechtsabkommen ratifiziert habe, die "für Tabakkontrolle relevante Menschenrechte" anerkennen.

Kritik auch an spätem In-Kraft-Treten

Ebenso deutlich plädierte auch Ulrike Helbig, Leiterin der Koordinierungsstelle für Fragen der Gesundheits- und Forschungspolitik bei der Deutschen Krebshilfe, für ein vollumfängliches Tabakwerbeverbot. Es sei angesichts der Gefahren, die Rauchen für die Gesundheit bedeute, zudem "nicht nachvollziehbar", dass die Außenwerbebeschränkungen bei Tabakerhitzern und E-Zigaretten erst 2023 beziehungsweise 2024 in Kraft treten sollen. Auch diese Tabakerzeugnisse enthielten diverse giftige Stoffe, so Helbig.

Kritik an Übergangsregelungen

Die geplanten Übergangsregelungen im Koalitionsentwurf kritisierte auch die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), Ute Mons. Dem Jugendschutz werde so bis 2024 de facto nicht Rechnung getragen. Die Übergangsregelungen sollten im Entwurf gestrichen werden. Wie auch ihre Vorrednerinnen empfahl die Expertin des DKFZ entsprechend dem Tabakrahmenübereinkommen der WHO ein umfassendes Werbeverbot. Begrenzte Verbote gäben der Tabakindustrie weiterhin die Möglichkeit, auf nicht-beschränkte Werbekanäle wie Sponsoring und Promotions auszuweichen. Die Beschränkung auf Außenwerbung am Verkaufsort sei ebenfalls nicht "zielführend". Damit bleibe im Stadtbild weiterhin Tabakwerbung sichtbar.

Anteil von Rauchern gesunken – Raucherquote bei 25%

Thomas Schulz vom Bundesinstitut für Risikobewertung wies daraufhin, dass der Anteil von Rauchern in Deutschland sinke. Diese Entwicklung sei unter anderem auf einen verbesserten Jugend- und Nichtraucherschutz, verschärfte Warnhinweise, gesundheitliche Aufklärung und bereits bestehende Werbeverbote insbesondere im Fernsehen zurückzuführen. Dennoch liege die Raucherquote mit etwa 25% in Deutschland deutlich höher als in vergleichbaren Industrieländern wie den Niederlanden oder Großbritannien, wo weitreichende Werbeverbote existierten. Nach Fortschritten der Regulierung von Zusatzstoffen folgten nun auch in Deutschland Fortschritte bei den Werbeverboten.

Umstieg auf risikoreduzierte Varianten befürwortet

Martin Storck, Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie in Karlsruhe, begrüßte zwar grundsätzlich Werbeverbote für Tabakprodukte, betonte aber, dass eine "Gleichbehandlung von Verbrennungszigaretten und risikoreduzierten Varianten" wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer ein "falsches Signal" sende. Diese seien keineswegs risikolos, setzten aber 90% weniger Schadstoffe als normale Zigaretten frei. Ein Umstieg auf solche Produkte sei zu befürworten – "wenn die Alternative das Weiterrauchen ist". Und dies gelte für die allermeisten Raucher in Deutschland: Weniger als 20% der 17 Millionen Raucher probierten ernsthaft eine Entwöhnung, so der Mediziner, die anderen brauchten Hilfe – etwa in Form E-Zigaretten. Storck forderte trotz des berechtigten Interesses an Prävention im Hinblick auf Jugendliche, die Risikominimierung von erwachsenen Rauchern nicht außer Acht zu lassen.

Weiterführende Links

Aus der Datenbank beck-online

Aus dem Nachrichtenarchiv

Bundesrat billigt Schockbilder auf Zigarettenpackungen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.03.2016, becklink 2002780

] QUELLE [ https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/anhoerung-mehrere-experten-fordern-vollstaendiges-werbeverbot ]

Warum Lucky Luke nicht mehr raucht ...

Rauchen gilt im Großteil unserer Gesellschaft nicht mehr als schick oder gesellig, sondern als gesundheitsschädlich und eklig. Werbung für Tabakwaren ist in den meisten Ländern der EU großflächig verschwunden, und damit auch zum großen Teil die Kreativität in der Werbelandschaft. Wir werfen einen Blick auf die Entwicklung in der Politik sowie einige kreative Ideen der Tabak-Werbung.

Mediziner und einige Politiker fordern bereits seit Jahren umfassende Werbeverbote für Tabakwaren, um insbesondere junge Leute vor dem Einstieg ins Rauchen zu bewahren. Zahlreiche Studien stützten deren Thesen und belegten, dass Werbung vor allem bei Kindern und Jugendlichen die Attraktivität von Tabakprodukten erhöhe, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. „Auch für abhängige Raucher setzt Werbung ständig Schlüsselreize, die einen Ausstieg aus der Sucht erschweren.“ Reinhardt findet es daher „gut, dass endlich ein Verbot von Tabakaußenwerbung kommt“.

Rauchen – von Ärzten empfohlen

Bevor im Januar 1964 der Terry-Report einen kausalen Zusammenhang zwischen Zigarettenrauchen und Krebs herstellte und damit für einen Paukenschlag bei Werbeagenturen sorgte, galten Zigaretten in einigen Werbeplakaten und in vielen -spots noch als gesund oder gesundheitsfördernd. Die von Luther L. Terry, dem Beauftragten der US-Regierung für Gesundheitsfragen, in Auftrag gegebene Studie kam zu dem Ergebnis, dass bei Rauchern das Risiko, an Lungentumoren zu sterben, nahezu elf Mal höher ausfalle als bei Nichtrauchern. Das brachte die Werbetexter in arge Erklärungsnot. Zuvor zeigte beispielsweise Camel Profisportler aus Tennis, Baseball, Golf, Laufen und Radsport dabei, wie sie verkündeten, dass die Camels so mild seien, dass selbst Athleten „so viele rauchen können, wie sie wollen“. Von 113.597 Medizinern würden laut einer nationalen Befragung die meisten Camel rauchen, behauptete die Firma in einer weiteren Kampagne, und sprach vom rauchenden Arzt als „Wissenschaftler, Diplomaten und freundlichen, sympathischen Menschen in einer Person“. Camel legte ebenfalls nahe, dass Rauchen den Körper schlank halte: „Wenn Sie versucht sind, sich den Bauch vollzuschlagen - greifen Sie lieber zu einer Lucky“, hieß es, zudem wurde die Zigarette als „Ihr Rachenschutz - gegen Irritationen - gegen Husten“ beworben.

Kurios auch, dass der Werbung zufolge etwa Dr. Batty's Asthma-Zigaretten nicht nur bei Asthmaanfällen geholfen haben, sondern auch bei Heuschnupfen, schlechtem Atem, Entzündungen im Mundraum, Schnupfen sowie allen möglichen Erkrankungen des Halses. Immerhin waren die Glimmstängel auch damals schon „Nicht empfohlen für Kinder unter sechs Jahren“.

Schon in den 1950er Jahren legten Studien nahe, dass das Inhalieren von Tabak vielleicht doch nicht ganz so gesund ist bzw. diese nicht gerade steigern würde. Der Terry-Report nahm den Werbetexter dann jedoch endgültig den Wind aus den Segeln. Sie gingen in der Folge weg von gesundheitlichen Versprechen zu kreativen Ideen oder wilden Images. Als rauchender Marlboro-Mann wirkte der Cowboy im TV einfach noch kerniger, und kaum jemand war nicht unterhalten, wenn das HB-Männchen (inoffiziell Bruno getauft) vor Wut über Kleinigkeiten in die Luft ging und sich darauf mit einer Kippe wieder besann. Camel schickt in den 1980er und 1990er Jahren sein namensgebendes Kamel in den Ring bzw. in Magazin- und Fernseh-Werbung, um alt wie jung zum Lachen, und in der Folge auch zum Rauchen, zu bringen.

Grashalm statt Zigarette 

In den 1980er Jahren haben seine Autoren ihrem Revolverhelden Lucky Luke erfolgreich das Rauchen abgewöhnt und wurden dafür 1988 mit einem Spezialpreis der UN-Weltgesundheitsorganisation ausgezeichnet. Seitdem hat der Western-Held, der schneller zieht als sein Schatten, einen Grashalm im Mund. Das ist bei weitem nicht die einzige Änderung oder Zensur-Maßnahme in dieser Richtung, die es in den vergangenen Jahrzehnten in diversen Bereichen gegeben hat.

Auch die Comicfigur Constantine hat es – zumindest für die Serienadaption aus dem Jahr 2014 – erwischt: Der in der gezeichneten Vorlage sowie in der Verfilmung mit Keanu Reeves (2005) kettenrauchende John Constantine verlor in der Serie dieses Markenzeichen. Zigaretten sind im positiv konnotierten Kontext schon seit Jahren aus dem Kinder- und Jugend-Programm verbannt. Die Politik ist dabei, dass auch für ein generelles Publikum zu erreichen.

Die Politik und die Kritik am Verbot

2020 hat der Bundestag ein weitreichendes Tabakwerbeverbot gebilligt. Demnach ist seit Anfang 2021 Kinowerbung fürs Rauchen verboten, wenn der jeweilige Film für Jugendliche unter 18 Jahren freigegeben ist. Zudem ist das Verteilen von Gratis-Proben sowie Tabakprodukte als Gewinne bei Preisausschreiben auszuloben seitdem außerhalb von Fachgeschäften nicht mehr erlaubt. Die wenigen Ausnahmen betreffen Außenwerbung an Geschäftsräumen des Fachhandels, und auch Zigarettenboxen sollen weiterhin markenspezifisch gestaltet werden dürfen.

Seit dem Jahr 2022 gilt ein Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen, vorerst ausschließlich für herkömmliche Tabakprodukte. Für Tabakerhitzer gilt das Außenwerbeverbot ein Jahr später, ab 2024 ist dann ebenfalls die Außenwerbung für E-Zigaretten verboten. Dem muss jedoch der Bundesrat noch zustimmen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), sieht sich „beim Tabakwerbeverbot auf direktem Weg zum Ziel“.

Die Tabakindustrie sieht das Vorhaben dagegen kritisch und verweist zum einen auf das unterschiedliche Gesundheitsrisiko bei konventionellen Zigaretten sowie andererseits weniger schädlichen Tabakerhitzern und E-Zigaretten. Daher müsse auch künftig „Aufklärung“ über die neuen Produkte möglich sein, um Raucher zum „Umstieg auf schadstoffärmere Produkte“ zu bewegen, forderte die Geschäftsführerin von Philip Morris, Claudia Oeking.

Gesetzliche Regelungen ...

Der Zigarettenkonsum stellt in Industrieländern wie Deutschland nach wie vor das bedeutendste einzelne Gesundheitsrisiko und die führende Ursache frühzeitiger Sterblichkeit dar. Um das Rauchen in möglichst allen Bevölkerungsgruppen erfolgreich einzudämmen, ist ein Mix aus strukturellen bzw. rechtlichen Maßnahmen sowie Aufklärungs- und Unterstützungsangeboten für entwöhnungsmotivierte Raucherinnen und Raucher notwendig.

Rechtliche Maßnahmen haben die Funktion, die Nachfrage nach Tabakprodukten zu reduzieren, Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakrauchs zu schützen und die Herstellung von Tabakprodukten im Rahmen des Verbraucherschutzes zu regulieren. Je nach Kompetenzbereich werden rechtliche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene oder auch auf europäischer sowie internationaler Ebene beschlossen. Durch diese Maßnahmen werden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die die Wirksamkeit von Präventionsprogrammen unterstützen.

] QUELLE [ https://www.tabakguru.de/blog/warum-lucky-luke-nicht-mehr-raucht ]


Warum ist Alkoholwerbung erlaubt, Zigarettenwerbung aber nicht?


Wann haben Sie das letzte Mal Zigarettenwerbung gesehen?

Im Fernsehen oder einer Zeitung garantiert schon länger nicht mehr. Denn in den vergangenen Jahren wurde Tabakwerbung aus immer mehr Bereichen verbannt.
Unter das Werbeverbot fallen neben Zigaretten, Zigarren und anderen „klassischen” Tabakprodukten auch Tabakerhitzer, E-Zigaretten und viele andere Genussmittel, die oft nur wenig mit dem Rauchen zu tun haben. Diese Maßnahmen sollen vor allem Jugendliche und Kinder schützen.
Wir wollen in diesem Beitrag ergründen, warum das Tabakwerbeverbot immer weiter ausgeweitet wird, obwohl der Effekt umstritten ist und wie die Tabakindustrie es dennoch schafft, uns mit Werbung zu bombardieren.

Das besagt das Verbot von Zigarettenwerbung

Schon seit 1975 gibt es ein erstes Verbot von Zigarettenwerbung in Deutschland - damals allerdings lediglich im Fernsehen und Radio. Schritt für Schritt kamen weitere Verbote hinzu. So wurden etwa Fernseh-Sponsorings 1999 und Anzeigen in Printmedien und im Internet 2007 untersagt.
Die jüngsten Maßnahmen (seit dem 1. Januar 2021) sind ein Verbot von Preisausschreiben oder Gratisproben, wie sie zum Beispiel gelegentlich in Fachgeschäften angeboten wurden. Auch Außenwerbung wie die typischen Plakate an Bushaltestellen sind seitdem untersagt.
Vorerst handelt es sich dabei aber um ein reines Verbot von Zigarettenwerbung: Erst ein Jahr später werden auch Anzeigen für Tabakerhitzer und im Jahr 2024 für E-Zigaretten verboten. Damit geht auch eine Gleichstellung aller Tabakprodukte und solchen, die danach aussehen, einher.
Das Verbot von Werbung betrifft die meisten Raucher nur am Rande - sie haben ihre Lieblingsmarken und -Produkte längst gefunden und sind nur selten zu einem Wechsel bereit. Dennoch zeigt sich an den jüngsten Gesetzesänderungen, wie das Rauchen in Deutschland schwieriger wird.

Verleitet Zigarettenwerbung zum Rauchen?

Ob Zigarettenwerbung in Nichtrauchern den Wunsch weckt, zum Glimmstängel zu greifen, ist umstritten. Dass sie einen Effekt auf Menschen hat, lässt sich kaum bestreiten - würden wir nicht auf Werbung reagieren, würden Unternehmen sicherlich nicht Milliarden in die Anzeigen investieren!
Die Frage ist, wie dieser Effekt aussieht. Zigarettenwerbung zielt bereits seit Jahren nicht mehr auf Jugendliche ab. Ein Großteil der Tabakindustrie hat sich sogar freiwillig dazu verpflichtet, keine Models mehr einzusetzen, die jünger als 30 Jahre alt sind oder so scheinen.
Dass der Konsum von E-Zigaretten unter jungen Leuten trotz Verboten, höheren Preisen bei Zigaretten und Tabak sowie freiwilligen Selbstverpflichtungen immer weiter ansteigt, zeigt: Die Werbung ist nicht das Kernproblem, das zum Rauchen verleitet. Das Dampfen in der Wohnung ist zwar eine gute Alternative zur Zigarette; für die Jugendlichen dürfte das aber kaum ausschlaggebend sein.
Überhaupt ist Werbung deutlich weniger effektiv als die Marketing-Agenturen der Welt es gerne wahr hätten. Wir werden im Alltag derart häufig mit Produktempfehlungen bombardiert, dass wir instinktiv abschalten. Weniger als 20 Prozent unserer Kaufentscheidungen, so neuere Studien, werden von Werbung beeinflusst.
In anderen Untersuchungen zeigt sich, dass Zigarettenwerbung Nichtraucher nur äußerst selten beeinflusst. In erster Linie sind die Anzeigen ein Versuch der Tabakkonzerne, einen größeren Marktanteil unter den Rauchern zu gewinnen. Denn diese Gruppe ist begrenzt und schrumpft immer weiter.

Warum gibt es kein Verbot für Alkoholwerbung?

Auch andere Nationen haben oft sehr strenge Rauchverbote und untersagen Tabakwerbung ebenfalls. Der große Unterschied: In vielen Fällen werden andere gefährliche Stoffe, allen voran Alkohol, dort ebenfalls strenger reglementiert. Insbesondere durch die Kombination von Alkohol und Zigaretten entstehen nämlich erhebliche Gesundheitsbelastungen.
Mehr als 1,6 Millionen Deutsche gelten als alkoholabhängig und 20.000 Menschen sterben pro Jahr an den Folgen des Konsums. Weitere 16.000 Personen werden jährlich im Straßenverkehr von alkoholisierten Personen hinterm Steuer verletzt oder getötet. Ein Viertel aller Gewaltdelikte wird unter Alkoholeinfluss begangen.
Auch Nebenargumente, wie die Umweltverschmutzung durch Zigarettenreste, lassen sich im Vergleich mit Bier, Wein und Co. nicht halten: Die riesige Infrastruktur aus Flaschen, Kästen, Dosen und Recycling-Anlagen oder der gewaltige Wasserbedarf der Alkoholindustrie belasten die Natur deutlich stärker.
Der laxe Umgang mit der “Volksdroge Alkohol” verwundert daher nicht nur Raucher. Eine extrem starke Lobby aus Gastronomieverbänden und Brauereien sorgt jedoch dafür, dass Gesetzesentwürfe zu Werbeverboten oder Einschränkungen frühzeitig scheitern.
Ein Alkoholverbot würde, so die Theorie, Arbeitsplätze in der Gastronomie und dem Brauwesen gefährden. Außerdem sei das Trinken ja in der deutschen Kultur verwurzelt. Ein Verbot von Zigarettenwerbung wird damit gerechtfertigt, dass solche Beziehungen für den Tabak nicht bestünden - obwohl die Geschichte des Tabaks in Deutschland lang ist!
Was jedoch fehlt: die heimische Produktion. Die Tabakpflanze ist für den Anbau in der Bundesrepublik wenig geeignet. Vor allem aber ist der Anbau mit Handarbeit und hohen Lohnkosten verbunden. Dementsprechend hat sich keine umfangreiche Industrie um Zigaretten und Co. gebildet, wie dies bei alkoholischen Getränken der Fall war.
In der Folge fehlt der Lobby-Einfluss auf die Politik. Entgegen den ausdrücklichen Empfehlungen der Bundesärztekammer wird es daher auch in Zukunft kaum Verbote von Alkohol in der Werbung geben.

Warum Verbote wenig bringen

Ein vollständiges Verbot von Zigarettenwerbung ist ein möglicher Schritt, die Anzahl an Rauchern zu senken und vor allem Jugendliche nicht zu animieren, mit dem Rauchen oder Dampfen zu beginnen. Der Effekt ist dabei jedoch begrenzt, da bereits heute kaum noch Anzeigen zu sehen sind.
Menschen werden nicht durch die Leuchtreklame in der Innenstadt zum Raucher, sondern unser gesellschaftliches Bild vom Tabakkonsum. Dieses wird uns vom direkten Umfeld, also Freunden und Familie vorgelebt und übermittelt. Auch die Darstellung in Film und Fernsehen beeinflusst uns maßgeblich: Eine Zigarette ist dort ein Genussmittel, das in stressigen Situationen entspannt und Menschen dabei hilft, soziale Kontakte zu knüpfen. Und natürlich steckt sich der coole Action-Held nach einer dramatischen Schießerei erst einmal einen Glimmstängel an.
Ein Verbot von Zigarettenwerbung in Deutschland ändert nichts an diesen Eindrücken, für die vor allem Kinder und Jugendliche besonders empfänglich sind. Ein Tabakwerbeverbot ist daher ein übertriebener Schritt. Zeit und Energie, die in den letzten Jahren in diese Verbote geflossen sind, wären an anderer Stelle besser aufgehoben.
Warum rauchen Menschen überhaupt? Welche alternativen, weniger schädlichen Produkte stehen zur Verfügung? Wie lässt sich ein realistischer, bewusster Umgang mit den Gefahren vermitteln? Fragen, deren Beantwortung einen wesentlich größeren Effekt für die Gesundheit der Menschen hätte.
Auch ein Blick auf historische Zahlen zeigt, dass ein Verbot von Zigarettenwerbung nur wenig Effekt hat: in den vergangenen Jahrzehnten sank die Zahl vor allem junger Raucher trotz gleichbleibender Werbebudgets und langer Phasen ohne neue Gesetze.
Gesundheitliche Aufklärung und ein vernünftiger Umgang mit dem Genussmittel Tabak haben in diesen Zeiten zu einem Rückgang der Raucherzahlen geführt. Die Statistiken zu Raucherzahlen, Gesetzen und Werbebudgets zeigen: Die Mischung aus Information, hohen Preisen und neuen Alternativen hat mehr für die Gesundheit der Deutschen getan als ein Verbot von Zigarettenwerbung jemals könnte.

] QUELLE [ https://www.tabakguru.de/blog/alkoholwerbung-zigarettenwerbung ]

Alkohol und Zigaretten

Alkohol und Zigaretten: Deshalb wird die Kombi so oft gewählt

Raucher, die Alkohol trinken, greifen besonders oft zur Zigarette. Das legt die Vermutung nahe, dass beide auf den ersten Blick untrennbar zusammengehören. Tatsächlich ist die Kombination aus Alkohol und Zigaretten sehr verlockend: Denn das Nikotin mindert die schläfrig machende Wirkung des Alkohols. Das Nikotin wirkt also wie ein Aufputschmittel, sobald es mit Alkohol kombiniert wird. Das Ergebnis ist, dass das gesellige Beisammensein deutlich länger anhält.

Lucky Luke raucht nicht mehr

Wer nach vielen Jahren mal wieder eine Folge seines Kindheits-Helden angesehen hat, fragt sich warum Lucky Luke nicht mehr raucht. Der Comic-Held aus der Kindheit vieler Raucher hat die Zeit der Zigaretten hinter sich gelassen. Der Grund dafür ist die sinkende gesellschaftliche Akzeptanz für das Rauchen. Die gesundheitlichen Gefahren haben zur Folge, dass viele Menschen bewusster mit Nikotin und Alkohol umgehen.

Alkohol kann man entspannt in Maßen genießen - die WHO spricht von einem “risikoarmen” Konsum bei bis zu 24 Gramm pro Tag reinem Alkohol bei Männern und bis zu 16 Gramm pro Tag bei Frauen. Was viele aber nicht wissen: die Kombination aus Alkohol und Nikotin ist gefährlich.

Übrigens: Es hat sich gezeigt, dass Raucher, die während des Alkoholkonsums rauchen, deutlich mehr Alkohol zu sich nehmen. Dasselbe gilt auch umgekehrt. Ein guter Grund dafür, sich von der Kombination Alkohol und Zigaretten zu verabschieden - beispielsweise mithilfe von E-Zigaretten.
Was beim konsequenten Verzicht auf Nikotin aber nun wirklich keine Alternative ist !

Welche Wirkung haben Nikotin und Alkohol auf den menschlichen Körper?

Unabhängig davon, wie hoch der Nikotingehalt einer Zigarette ist: Die Auswirkungen auf den Körper bleiben gleich. Das gilt ebenfalls für die konsumierte Menge an Alkohol. Das bedeutet, durch die Kombination aus Alkohol und Zigaretten machen sich folgende Effekte bemerkbar: 
  • In der Leber kommt es zu einer schnelleren Verstoffwechselung von Ethanol zu Acetaldehyd.
  • Das Gefühl, dass man mehr Alkohol trinken kann, steigt an. Allerdings ist es eine fatale Annahme, denn das Abbauprodukt Acetaldehyd verfügt über ein höheres toxisches Potenzial.
  • Durch die beschleunigte Umwandlung gelangt eine größere Menge an schädlichen Stoffen in den Körper.
  • Die Kontrolle über den Alkoholkonsum geht mit der Zeit verloren, wodurch das Risiko einer Alkoholvergiftung rapide ansteigt.

Alkohol und Zigaretten: Wie gefährlich ist die Kombination?

Ein Feierabend-Bierchen mit Zigarette, ein Whisky mit Zigarre oder ein Glas Wein mit Pfeife. Nicht umsonst sind die Paare zum Klassiker geworden. Diese Klassiker regelmäßig zu konsumieren, ist allerdings gefährlich.

Neben den bekannten Gefahren eines übermäßigen Konsums von Alkohol oder Zigaretten ist die Mischung aus beiden noch gefährlicher. Denn ein Mischkonsum erhöht die Belastung für den Organismus immens. Das Risiko, an Krebs zu erkranken, kann durch die Wirkung von Nikotin gepaart mit der Wirkung von Alkohol ansteigen. Eine Studie aus Südamerika hat untersucht, inwiefern sich der Genuss von Alkohol und Zigaretten tatsächlich auf den Körper auswirkt. 

Das Ergebnis: Die Wahrscheinlichkeit, an Speiseröhrenkrebs zu erkranken, steigt um das Zwei- bis Dreifache an. Allerdings ist es dazu gar nicht notwendig, Alkohol und Zigaretten in Massen zu konsumieren. Die Studie basierte auf einen Tagesdurchschnitt von 25 bis 50 Gramm Alkohol oder ein bis sieben Zigaretten. Werden beide in diesen Mengen täglich konsumiert, steigt des Risikos auf das Zwölffache an. Das ist auch der Grund, weshalb Mediziner stark davon abraten, Alkohol und Zigaretten zu kombinieren.

Anstatt Pfeife rauchen und Whisky am selben Abend zu trinken, lieber auf Pfeife mit Schokolade am einen, auf Schokolade mit Whisky am anderen Abend ausweichen.

Die Wechselwirkung von Alkohol und Zigaretten

Gefühlt passen Alkohol und Tabak hervorragend zusammen: Während alkoholische Getränke an sich schläfrig machen, ist die Nikotin Wirkung eine gänzlich andere: Der Nikotingehalt der Zigarette bringt den Stoffwechsel kurzzeitig auf Trab und macht Raucher temporär fit und wach. Das ist auch der Grund dafür, dass während des Trinkens deutlich mehr geraucht wird.

Übrigens: Am gravierendsten ist die Kombination aus Alkohol und Zigaretten für Jugendliche. Die Verbindung beider Suchtmittel hat psychische wie auch körperliche Auswirkungen: Sie betrifft insbesondere die Leber, die Nervenzellen und den Darm. Auf psychischer Ebene entsteht nicht nur eine Abhängigkeit, sondern kann beispielsweise Depressionen zur Folge haben. Selbst ein sehr geringer, aber regelmäßiger Alkoholkonsum kann sich derart auswirken.

Auch die Folgen einer Nikotinabhängigkeit können unter Umständen negativ sein. Ob es sich um klassische Zigaretten oder Drehtabak handelt, es ist vor allem die Verbindung mit alkoholischen Getränken, die folgenschwere Konsequenzen haben kann. Generell gilt, dass gesunde erwachsene Menschen wissen sollten, worauf sie sich einlassen.

Wir warnen nicht vor dem Konsum, aber vor Abhängigkeiten und vor allem dem übermäßigen Konsum von Alkohol. Jedem sei sein Laster gegönnt, aber zwei in Verbindung miteinander können unberechenbare Folgen haben.

Kein Tabak und Alkohol während der Schwangerschaft

Insbesondere Frauen sollten sich während der Schwangerschaft dafür entscheiden, auf Alkohol und Zigaretten zu verzichten. Egal ob Drehtabak oder E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids: Beide können ebenso schädlich für das ungeborene Kind sein wie kreative Cocktails mit Alkohol. Die Giftstoffe gelangen nicht nur ins Blut, sondern werden über die Nabelschnur und die Plazenta ungefiltert an das Baby im Mutterleib weitergegeben. Da sein Organismus nicht vollständig ausgebildet ist, kann es die toxischen Stoffe nicht abbauen. Ein fetales Alkoholsyndrom oder bleibende Organschäden können die Folge sein.

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen sich die berauschende Wirkung von Alkohol verstärkt. Das klassische Beispiel dafür ist der sogenannte Sturztrunk. Dabei wird eine hohe Alkoholmenge auf leeren Magen getrunken. Das Ergebnis ist, dass der Alkohol schnell in den Darm gelangt, von wo aus er in den Blutkreislauf aufgenommen wird. Da diese Form des Trinkens im schlimmsten Fall zu einer Alkoholvergiftung führt, ist es ratsam, nicht auf das Abendessen zu verzichten. Zwar gelangt der Alkohol dennoch in die Blutlaufbahn, jedoch weniger rasant. 

Auch Kohlensäure und Zucker wirken sich auf die berauschende Wirkung aus. Kreative Cocktails oder Alcopops steigern seinen Effekt besonders schnell. Deshalb ist es besser, auf süße Speisen in Kombination ebenso zu verzichten wie auf die Verbindung aus Alkohol und Zigaretten.

Alkoholentzug: Wie schafft man es aufzuhören?

Wer mit dem Alkoholkonsum aufhören möchte, hat es am Anfang nicht leicht. Die wichtigste Basis ist die notwendige Motivation. Das gilt übrigens für sämtliche Suchtkrankheiten, die man überwinden möchte. Gleichzeitig funktioniert der Alkoholentzug nur mit der notwendigen Konsequenz: Schließlich werden rund 90 Prozent der Menschen innerhalb der ersten sechs Monate schwach und greifen wieder zu Alkohol und Zigaretten. 

Menschen, die zuerst mit dem Rauchen aufhören möchte, können über eine Rauchentwöhnung mit der E-Zigarette nachdenken. Sie gilt mittlerweile als effektiver als das gängige Nikotinpflaster oder das Nikotinkaugummi. Dabei ist es jedoch wichtig, dass die Rauchentwöhnung mit der E-Zigarette letztendlich dazu führt, komplett aufzuhören. Das ist allerdings nur ein kleines Hindernis, da es die zugehörigen Liquids in unterschiedlichen Nikotinstärken gibt. Es ist also beispielsweise möglich, den Nikotingehalt Schritt für Schritt zu senken.

] QUELLE [ https://www.tabakguru.de/blog/alkohol-und-zigaretten ]


Tabakwerbungs-Verbot Na, schmeckt's?

Im Juni 1974 verbannte der deutsche Bundestag Zigarettenwerbung für immer von den TV-Bildschirmen.
Warum, zeigt der Blick zurück auf Werbespots von damals, bei denen uns heute das Lachen im Halse steckenbleibt.

Das waren Wirtschaftswunderzeiten: Der Vater, den Scheitel mit reichlich Pomade ordentlich fixiert, sitzt auf dem bequemen Sofa, der kleine Sohnemann spielt still und friedlich mit der Eisenbahn. Doch halt! Es fehlt noch etwas zum perfekten Glück in dieser guten Stube!

Richtig erkannt, schon greift der Vater zur Zigarettenschachtel. Eine "Güldenring" muss es in diesem Werbefilm der gleichnamigen Zigarettenmarke sein. "In aller Behaglichkeit", heißt es aus dem Off, "die richtige Zigarette: Güldenring".

Doch zum Rauchgenuss fehlt noch etwas. Sofort weiß Sohnemann, was ihm der Papa mit hochgestreckter Zigarette, schwingendem Daumen und einem aufforderndem Augenzwinkern signalisiert. "Ja, ich bring schon", spricht der brave Junge und reicht dem Vater beflissen das Feuerzeug. Und so steht dem unbeschwerten Rauchgenuss nichts mehr im Weg. Kein Wunder, dass bald auch die liebe Frau Mama an der Fluppe zieht - mit sichtlichem Genuss.

"Richtig! Eine Güldenring ist goldrichtig!" heißt es im Hintergrund für diejenigen Zuschauer, die die Botschaft vom perfekten Rauchgenuss immer noch nicht verstanden haben. Zur Belohnung darf der Filius schließlich das Feuerzeug auspusten. Und fragt mit sichtlichem Interesse an dem Glimmstengel: "Na, schmeckt's?" Verzücktes Wohlbefinden und so übertriebenes Nicken ist die Antwort der Eltern, dass man sich heute unwillkürlich fragt, was man mit einer "Güldenring" außer Tabak noch so rauchte.

Verführung wider besseres Wissen

Dem deutschen Bundestag schmeckte Anfang der Siebziger diese Art der Anpreisung von Tabakerzeugnissen in Fernsehen und Rundfunk gar nicht mehr. Mit Paragraf 22 enthielt der Gesetzentwurf zur Reform des Lebensmittelrechts ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse. Als treibende Kraft stand Katharina Focke (SPD) hinter dem Verbot, seit 1972 Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit. Die ehemalige Kettenraucherin hatte sich bei ihrem Amtsantritt sogar das Rauchen abgewöhnt, um den Menschen ein Vorbild zu sein.

Dass Tabak-Abstinenz nun zunehmend als vernünftig und gesünder galt, war das Resultat eines langwierigen Erkenntnisprozesses, den die Tabakindustrie nach Kräften behindert hatte. Bereits in den frühen Fünfzigern begann eine Haftungs-Prozesswelle gegen die Tabakhersteller, die bis heute nicht beendet ist. Immer wieder waren es die Verlockungen und Verharmlosungen der Werbe-Claims, mit denen die Klagen begründet wurden.

Kein Wunder: Ursprünglich pries die Tabakbranche den Nikotinrauch sogar als gesund an. Camel-Zigaretten wurden als verdauungsfördernd, Ermüdung entgegen wirkend und als "Arztempfehlung" beworben. Lucky Strike warb damit, schlank zu machen und pries Nikotin als Süßigkeitenersatz - um die Fitness zu wahren. In den Anfangstagen der Zigarettenwerbung verkauften die Hersteller ihr Rauchkraut gar als Mittel gegen Halsinfektionen - möglicherweise, weil sie es da wirklich selbst noch nicht besser wussten.

Später wehrte sich die Branche dagegen, dass Zigaretten schädlich seien und stilisierte sie schließlich zum Ausdruck von Genuss und gepflegtem Lebensgefühl - also als cool trotz der Risiken. Trotzdem: Ab der Veröffentlichung der Tabakstudie des US-Gesundheitsministeriums 1964 galten die verheerenden Auswirkungen des Tabakkonsums als amtlich bestätigt. Immer mehr Untersuchungen belegten nun den Zusammenhang zwischen Zigarettengenuss und Krebserkrankungen. Das hatte überall in der westlichen Welt Konsequenzen.

Schon seit 1965 untersagten die Briten die Tabakwerbung im Fernsehen, 1971 folgte mit den USA das Mutterland des Marlboro-Mannes. Nun also war Deutschland an der Reihe: Am 18. Juni 1974 fand die entscheidende Debatte im Bundestag statt. "Werbung ist ein Informations- und kein Manipulationsinstrument", versuchte der CDU-Abgeordnete Hugo Hammans das Werbeverbot in letzter Sekunde abzuschmettern.

"Rauchen ist immer gesundheitsschädlich. Das gilt auch für die sauberste und reinste Zigarette", lautete die kühle Entgegnung von Ministerin Focke. Am Ende wurde das Gesetz verabschiedet.

Selbstbeschränkung, um ein förmliches Verbot zu verhindern

Für die Tabakindustrie kam das nicht überraschend. Sie war längst auf dem vermeintlich freiwilligen Rückzug. Auf absehbare Sanktionen reagierte sie mit Selbstbeschränkungen, um ein förmliches Verbot zu verhindern. Bereits ab 1965 mussten die Darsteller in den Werbespots beispielsweise älter als 25 Jahre erscheinen, Zigarettenwerbung mit Bezug zum Sport war nun tabu. Seit 1971 hatten die Werbeschauspieler schließlich älter als 30 Jahre zu wirken. "Frohen Herzens genießen", der angesichts der durch Rauchen verursachten Krankheiten zynisch erscheinende Werbespruch der äußerst populären Marke HB, wurde ganz einkassiert. Ein Jahr später entschieden sich die Zigarettenhersteller schließlich ganz zum freiwilligen Ausstieg aus der Fernsehwerbung.

So mancher Zuschauer wird das bedauert haben. Verzichten mussten sie nun auf eine der populärsten Werbefiguren aller Zeiten: das HB-Männchen Bruno. Seit 1958 erfreute der mit seinen legendären Wutausbrüchen die Fernsehnation. Wenn es soweit war, dass der gestresste Bruno wieder einmal durchdrehte, erschien der HB-König: "Halt, mein Freund, nicht gleich vor Ärger platzen!" mahnte er beruhigend. Oder: "Wer wird denn gleich in die Luft gehen?"

] QUELLE [ https://www.spiegel.de/geschichte/zigaretten-werbespot-verbot-im-fernsehen-a-974535.html ]


Fraglicher Durchbruch
Kokain aus Tabakpflanze: Gentechnik erlaubt einfachere Herstellung der Droge

https://www.derstandard.de/story/2000141276180/kokain-aus-tabakpflanze-gentechnik-erlaubt-einfachere-herstellung-der-droge
Discovery and Engineering of the Cocaine Biosynthetic Pathway
https://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/jacs.2c09091
Abstract
Cocaine, the archetypal tropane alkaloid from the plant genus Erythroxylum, has recently been used clinically as a topical anesthesia of the mucous membranes. Despite this, the key biosynthetic step of the requisite tropane skeleton (methylecgonone) from the identified intermediate 4-(1-methyl-2-pyrrolidinyl)-3-oxobutanoic acid (MPOA) has remained, until this point, unknown. Herein, we identify two missing enzymes (EnCYP81AN15 and EnMT4) necessary for the biosynthesis of the tropane skeleton in cocaine by transient expression of the candidate genes in Nicotiana benthamiana. Cytochrome P450 EnCYP81AN15 was observed to selectively mediate the oxidative cyclization of S-MPOA to yield the unstable intermediate ecgonone, which was then methylated to form optically active methylecgonone by methyltransferase EnMT4 in Erythroxylum novogranatense. The establishment of this pathway corrects the long-standing (but incorrect) biosynthetic hypothesis of MPOA methylation first and oxidative cyclization second. Notably, the de novo reconstruction of cocaine was realized in N. benthamiana with the two newly identified genes, as well as four already known ones. This study not only reports a near-complete biosynthetic pathway of cocaine and provides new insights into the metabolic networks of tropane alkaloids (cocaine and hyoscyamine) in plants but also enables the heterologous synthesis of tropane alkaloids in other (micro)organisms, entailing significant implications for pharmaceutical production.
Genetically modified tobacco plant produces cocaine in its leaves
Researchers have reproduced the entire biochemical pathway for how coca plants make cocaine in another plant, which could help people manufacture the drug for scientific study
https://www.newscientist.com/article/2348568-genetically-modified-tobacco-plant-produces-cocaine-in-its-leaves
The complex biochemistry that sees coca plants make cocaine has been unpicked and replicated in a relative of the tobacco plant. Recreating the process by modifying other plants or microorganisms could lead to a way to manufacture the stimulant or produce chemically similar compounds with unique properties.

Alkohol ist gefährlicher als Kokain und Crack

https://www.telepolis.de/features/Alkohol-ist-gefaehrlicher-als-Kokain-und-Crack-3387455.html
Drogen-Studie:Alkohol gefährlicher als Heroin und Crack
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/drogen-studie-alkohol-gefaehrlicher-als-heroin-und-crack-1.1018201
Alkohol schlimmer als Heroin - sagt britischer Expertenrat
05.11.2010
Ein Expertenrat - unter der Leitung von Professor David Nutt vom Imperial College London - hat 20 psychoaktive Substanzen auf ihre Gefährlichkeit hin bewertet. Die Liste der schädlichsten Substanzen wird nicht - wie vielleicht zu erwarten gewesen wäre -von illegalen Drogen wie Heroin oder Crack angeführt, sondern von Alkohol.
https://www.drugcom.de/news/alkohol-schlimmer-als-heroin-sagt-britischer-expertenrat/
Quellen:
    Imperial College London „ Alcohol most harmful drug based on multicriteria analysis“ (1.10.2010)
http://www3.imperial.ac.uk/newsandeventspggrp/imperialcollege/newssummary/news_1-11-2010-15-43-18
    Nutt, D., King, L. & Phillips, L. (2010). Drug harms in the UK: a multicriteria decision analysis. The Lancet, 1 November, doi:10.1016/S0140-6736(10)61462-6
http://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(10)61462-6/abstract
https://www.thelancet.com/action/downloadMultiplePdfsCompressedFile?sig=096b1603-ca82-4820-a743-1e3b1d45839a&anti-forgery-token=7f83f2f3-b62a-4b06-ab65-ba2f727e200e
Drogen-Ranking Alkohol gefährdet Gesellschaft mehr als Heroin
Britische Forscher haben eine neue Drogen-Rangliste vorgestellt - Alkohol liegt auf Platz eins, was die Zerstörungskraft für Mensch und Gesellschaft angeht, noch vor Heroin und Crack. Die Wissenschaftler fordern ein radikales Umdenken im Umgang mit Drogen.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/drogen-ranking-alkohol-gefaehrdet-gesellschaft-mehr-als-heroin-a-726432.html
Studie des „Independent Scientific Committee on Drugs“
Parlamentarische Anfrage - E-9835/2010(ASW)
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-7-2010-9835_DE.html
12.11.2010
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-9835/2010
an die Kommission
Artikel 117 der Geschäftsordnung
Franz Obermayr (NI)
Alkohol sei gefährlicher als Heroin, zu diesem Schluss kommt eine Studie des britischen „Independent Scientific Committee on Drugs“. Hinter Alkohol gereiht sind, gemäß dieser im Medizinjournal „Lancet“ publizierten Studie, Heroin und Crack.
David Nutt, Autor der Studie, war bis vor ca. einem Jahr Drogenbeauftragter der britischen Regierung. Er wurde damals entlassen, nachdem er vorgeschlagen hatte, Cannabis und Ecstasy als wenig gefährlich einzustufen.
In der vorliegenden Studie werden nicht nur die Gefahr von Drogenkonsum auf die Gesundheit des Drogenkonsumenten, sondern auch die Auswirkungen auf sein Umfeld untersucht. Für den Konsumenten sind gemäß der Studie Heroin, Crack und Crystal Meth die gefährlichsten Drogen, im sozioökonomischen Bereich soll hingegen Alkohol den größten Schaden verursachen.
Auf einer Skala von 0 bis 100 ergibt sich laut Studie für Alkohol ein Wert von 72, weit dahinter folgen Heroin und Crack mit 55 bzw. 54, und Tabak liegt mit 27 deutlich vor Cannabis mit 20, Ecstasy mit 9 und LSD mit 7.
1. Ist der Kommission diese Studie bekannt?
2. Wurde diese Studie mit Mitteln der EU gefördert?
3. Erscheinen die Ergebnisse der Studie (wonach Alkohol gefährlicher sei als Heroin und Tabak gefährlicher als Cannabis und Ecstasy) der Kommission gerechtfertigt und plausibel?
4. Wird nach Ansicht der Kommission durch eine derartige Studie das Problem illegaler Suchtgifte und deren Auswirkung auf Gesundheit und Umwelt des Konsumenten verharmlost?
5. Wie steht die Kommission zu einer Liberalisierung von Suchtgiften?
6. Ist der Kommission bekannt, ob in vorliegender Studie auch die sozioökonomischen Auswirkungen von Verbrechen im Zusammenhang mit Drogen (von Beschaffungskriminalität bis Menschenhandel und Bildung mafiöser Strukturen) mit einbezogen wurden?
7. In welcher Höhe investiert die EU jährlich in Bekämpfung und Prävention von Drogenkriminalität und Suchtgiftabhängigkeit?
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-7-2010-9835-ASW_DE.html
Antwort von Frau Reding im Namen der Kommission
9.1.2011
Der Herr Abgeordnete bezieht sich in seiner Anfrage auf die kürzlich veröffentlichte Studie „Drug harms in the UK: a multicriteria decision analysis“.
Der Europäischen Kommission ist die Studie bekannt. Sie wurde nicht von der EU finanziert und behandelt eine rein nationale Drogensituation, nämlich die des Vereinigten Königreichs. Aus diesem Grund wäre es das Beste, alle Fragen zu der Studie an das Independent Scientific Committee on Drugs zu richten, das die Studie durchgeführt hat.
Die EU-Drogenstrategie 2005-2012 befasst sich nicht mit der Liberalisierung illegaler Drogen, da dieser Aspekt nicht in die Zuständigkeit der EU fällt.
Die Kommission steuert einen Großteil der Mittel für Projekte und Programme zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels bei; im Zeitraum 2007-2013 sind schätzungsweise 480 Mio. EUR für die Drogenprävention und -bekämpfung vorgesehen (rund 250 Mio. EUR als Außenhilfe, 125 Mio. EUR für Ausgaben in der EU und 105 Mio. EUR als Beitrag für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht).
+ + +
Alkohol führt schneller zum Tod als Heroin
Im Vergleich zu anderen Drogen wie Cannabis, Tabak oder Kokain ist Alkohol viel gefährlicher als bisher gedacht. Laut einer Studie wird das Risiko beim Alkoholkonsum gesellschaftlich unterschätzt.
Zwei deutsche Wissenschaftler haben sich die Frage gestellt, wie tödlich der Konsum gewisser Drogen eigentlich ist. Für ihre Studie verglichen Dirk Lachenmeier und Jürgen Rehm, jeweils Professoren an der Universität Karlsruhe und Dresden, die gängigsten Rauschmittel, darunter Alkohol, Zigaretten, Kokain, Diazepam (Psychopharmaka), MDMA oder Amphetamine.
Ihre Ergebnisse veröffentlichten sie nun im Magazin „Scientific Reports“ – mit durchaus überraschenden Fakten. Wichtigste Erkenntnis: Alkohol ist mit Abstand die tödlichste aller Substanzen, gefolgt von Heroin, Kokain und Nikotin.
https://www.welt.de/wissenschaft/article137859532/Alkohol-fuehrt-schneller-zum-Tod-als-Heroin.html
Comparative risk assessment of alcohol, tobacco, cannabis and other illicit drugs using the margin of exposure approach
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4311234/#s1
+https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4311234/pdf/srep08126.pdf

https://www.drugscience.org.uk
https://www.drugscience.org.uk/drug-information/alcohol
https://www.drugscience.org.uk/drug-information/nicotine
https://www.drugscience.org.uk/drug-information/caffeine

Zucker - die unerkannte Droge
Damit Sie möglichst viel Zucker essen, lässt sich die Lebensmittelindustrie einiges einfallen. Lassen Sie den (Zucker-)Köder am Haken! Denn Zucker wirkt bei vielen Menschen fast wie eine Droge. Sind sie einmal "angefixt", fällt es schwer, zuckerhaltigen Produkten zu entsagen. Im Gegenteil, Gezuckertes wird als Belohnung und Genuss empfunden. Doch ist Zucker weder das eine noch das andere.
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/bibliothek/sucht/zuckersucht/zucker-als-droge
Heimlicher Killer: Wie Zucker zur tödlichen Droge wird
Obwohl jeder weiß, dass Zucker nicht wirklich gesund ist, essen wir viel zu viel Süßes: 36 Kilo puren Zucker verputzt der Durchschnittsdeutsche pro Jahr. Wissenschaftler warnen: Zucker kann ernsthaft süchtig machen – und wirkt im Gehirn ganz ähnlich wie Kokain oder Heroin.
https://www.weltderwunder.de/heimlicher-killer-wie-zucker-zur-todlichen-droge-wird
Ist Zucker eine Droge?
https://www.supznutrition.com/de/blog/ernaehrung/ist-zucker-eine-droge
Zucker – eine zugelassene Droge?
https://www.tize.ch/beitrag/zucker-eine-zugelassene-droge
Eine offene Packung Gummibärchen oder eine angefangene Tafel Schokolade hält wohl bei wenigen länger als einen Tag. Die Zuckerindustrie hat uns schon lange gecatcht – die meisten von uns sind zuckersüchtig. Ist er nun noch eine Essware oder schon eine Droge?
D:\00_WORKER_C\0_INCOMING\EDEKA\derstandard.de_KOKS_TABAK\Zucker - die unerkannte Droge


Tabakwerbeverbot
Vor 50 Jahren wurde der Marlboro-Mann aus dem US-TV gejagt

Ab Mitte der 1960er-Jahre war Zigaretten-Reklame allgegenwärtig im Fernsehen der USA, dem damals weltgrößten Tabakproduzenten. Doch gegen viel Widerstand verbannten die Behörden am 2. Januar 1971 Tabakwerbung aus Rundfunk und Fernsehen. In der deutschen Politik tat man sich ungleich schwerer damit.

Eine wundervolle, heile Welt. Die Sonne scheint, der See funkelt, ein verliebtes Paar neckt sich. Die junge Frau schaukelt schwungvoll unter Bäumen, ihre blonden Haare flattern im Wind. Gut sichtbar hält sie in der Hand eine Zigarette. „…Rauche Salem-Zigaretten“, rät der US-Werbespot für Menthol-Zigaretten in den 1950er-Jahren.

„Welche Zigarettenmarke rauchen Sie, Herr Doktor?“

Zigarettenpause. Rauchen entspannt. Noch so eine Verheißung der Tabakindustrie. Um sie glaubhaft zu machen, holten Werbefachleute des Camel-Konzerns sogar Ärzte ins Boot, angeblich ja dauergestresst. In einer Studie wurden sie gefragt: „Welche Zigaretten rauchen Sie, Doktor?“ Klar, was die Antwort war: „Die allermeisten Ärzte rauchen Camel.“
Rauchermythen. Qualmen ist männlich. Weltberühmt wurde der Cowboy, der mit der Zigarette im Mundwinkel über die Prärie in den Sonnenuntergang galoppiert. Freiheit und Abenteuer, das suggerieren die Bilder: „Komm ins Marlboro-Land“.
Mitte der 1960er-Jahre ist Zigarettenwerbung im US-Fernsehen omnipräsent. Die damals schon fast 700 amerikanischen Fernsehsender beziehen elf Prozent ihrer Werbeeinnahmen nur von der Tabakindustrie. Längst ist da die gesundheitsschädliche, ja tödliche Wirkung von Tabak bekannt. Längst haben Studien bewiesen, dass Zigarettenreklame Jugendliche zum Rauchen verführt.
1964 tut sich deshalb die in den USA für Funk und Fernsehen zuständige Kontrollbehörde mit der Gesellschaft zur Krebsbekämpfung zusammen und macht erfolgreich Front gegen Tabakwerbung auf dem Bildschirm. Ab dem 2. Januar 1971 ist sie schließlich verboten, zum Unmut der 700.000 Tabakfarmer in den USA, dem Land mit der damals höchsten Tabakernte der Welt.

Das deutsche HB-Männchen

In Deutschland amüsiert HB-Männchen Bruno noch drei weitere Jahre das Fernsehpublikum mit seinen Alltagspannen und Wutausbrüchen. „Halt! Mein Freund, wer wird denn gleich an die Decke gehen? Greife lieber zur HB, dann geht alles wie von selbst.“
Ab 1974 darf dann auch im bundesdeutschen Fernsehen seine Räucherware niemand mehr anpreisen. Die damalige Familienministerin Katharina Focke (SPD), die sich das Kettenrauchen zur Amtsübernahme extra abgewöhnt hatte, betrieb das Verbot, gegen viel Widerstand. So hatte Hugo Hammans, ein der Tabakindustrie zugeneigter CDU-Bundestagsabgeordneter, argumentiert: „Werbung ist ein Informations- und kein Manipulationsinstrument.“
Es nützte ihm nichts, das Gesetz kam. Allerdings: Sponsoring blieb erlaubt. Bis heute lassen sich CDU und auch SPD gerne ihre Parteitage von der Tabaklobby mitfinanzieren. Alle vier Sekunden, hat die Weltgesundheitsbehörde errechnet, stirbt auf dem Globus ein Mensch an den Folgen des Rauchens. Doch ein vollständiges Tabakwerbeverbot gibt es hierzulande immer noch nicht. Deutschland ist EU-weit das einzige Land, in dem Firmen ihre Zigarettenwerbung im öffentlichen Außenraum noch plakatieren dürfen, auf Litfaßsäulen oder an Bushaltestellen. Erst 2022 soll Schluss damit sein.
Ironie der Geschichte: In den USA kehrten 2017, fast 50 Jahre nach dem Verbot, Tabakmarken auf die Fernsehbildschirme zurück, allerdings in Form einer Art Antiwerbung. Die fiel dann auch reichlich nüchtern aus: eine Schrifttafel, eine Stimme aus dem Off, die erklärt, die Konzerne R.J. Reynolds Tobacco, Philipp Morris USA, Altria hätten mit Absicht Zigaretten entwickelt, die besonders stark abhängig machen.
Der Hintergrund: Schleichend und heimlich hatte die Tabakindustrie in den vergangenen Jahrzehnten den Nikotingehalt in Zigaretten erhöht. Bundesgerichte verpflichteten sie nun dazu, in so genannten corrective statements, Richtigstellungen, zur Hauptsendezeit, fünfmal pro Woche, ein Jahr lang, vor den Gefahren des Rauchens zu warnen. Endgültig hatte man da den Eindruck, war die Sonne in Marlboro Country untergegangen.

] QUELLE [ https://www.deutschlandfunk.de/tabakwerbeverbot-vor-50-jahren-wurde-der-marlboro-mann-aus-100.html ]


Kulturgeschichte der Zigarette
Das Gift der großen, weiten Welt

Vor den Weltkriegen stand die Zigarette für Freiheit und Jugend, heute ist ihr positives Image dahin. Heldengeschichten lassen sich mit ihr nicht mehr erzählen, und so ist auch die Zigarettenwerbung langweiliger geworden. Über ein Kulturprodukt im Wandel.

TV-Werbespot:
„Täglich greifen immer mehr Raucher zu Peter Stuyvesant, dieser neuen, neuartigen Zigarette.“
Die Zigarette – ein Alltagsgegenstand. Im Wandel der Zeiten steht sie für Freiheit und Jugend, für Genuss und Entspannung, für Luxus und Exotik, für Weltläufigkeit und Individualität und für vieles mehr.
TV-Werbespot:
„Peter Stuyvesant – eine neue Art, ein neuer Duft. Peter Stuyvesant – der Duft der großen weiten Welt.“
„Gerade wenn man die Werbung ankuckt, die Produktkommunikationen sind unheimlich viele zeitgeschichtliche Trends ablesbar“, konstatiert Stefan Rahner, stellvertretender Direktor am Hamburger Museum der Arbeit, „die Peter Stuyvesant mit dem Duft, der großen weiten Welt, der einfach für die Hochphase des Wirtschaftswunders, Sehnsüchte, Möglichkeiten, Bilder in der Werbung aufnimmt und in das Image der Marke integrieren will, die einfach die bundesrepublikanische Gesellschaft zu der Zeit bewegen.“
1850 trat die Zigarette von Frankreich aus ihren Siegeszug an. Im Jahr 1909 hatte sie in Deutschland in ihrer Beliebtheit die Zigarre überholt. Seit der Jahrhundertwende jedes Jahr fünfzehn Prozent Zuwachs, erzählt der Historiker und Literaturwissenschaftler Dr. Dirk Schindelbeck:
„Man hat heute überhaupt keinen Begriff davon, welch großartige Markenvielfalt und eine Bilderwelt bis zum Ersten Weltkrieg in der Zigarette beheimatet war. Man hat 9.000 Marken gehabt am Markt, die haben alle ihre besonderen Kunden bedient. Sie haben sie mit Orientvorstellungen bedient, mit Pyramiden, mit Haremsdamen, mit Haute-Volée-Vorstellungen, englisch-amerikanischen Rennbahnszenen. Oder sie haben die Adelswelt aufgerufen, König Lauren oder wie sie hießen.“

Die Bilder auf den Schachteln ließen wissen: Wer raucht, ist weltläufig und international. „Salem Gold“ rauchten konservative Herren mit Monokel und Smoking, „Sefira“ emanzipierte junge Frauen, mondän mit langen Handschuhen, und „Laferme“ war für den weiblichen Wuschelkopf in bequemer Reformkleidung. Damals wurde die Zielgruppe Frau fürs Rauchen entdeckt.

Zigarette als erotisches Zeichen
Rahner: „Frauen mit Zigarre sich vorzustellen war damals wie heute ein Problem. Und die Zigarette konnte auch als erotisches Zeichen zwischen den Geschlechtern eingesetzt werden. Das haben die schon verstanden damals.“
Der Erste Weltkrieg beendete diese Zigarettenkultur. Die Zigarette musste an die Front. 70 Prozent der heimischen Produktion mussten dem Heer geliefert werden – um die Soldaten zu puschen, Kraft und Mut zu fördern. Die Tabakfabriken kamen mit der Produktion kaum nach. Die Qualität der Glimmstengel, so Dirk Schindelbeck, sank dementsprechend.
„Der Krieg und das Rauchen haben sehr enge Verbindungen miteinander. Und sehr schnell haben sie auch gemerkt, dass die Zigarette ihrer existentiellen Bedrohungslage sehr entspricht. Es gibt ja unendlich viele Szenen, die Sie finden in Kriegsromanen oder Tagebüchern, wo dann dieser Austausch von Zigaretten eine unglaublich starke Bedeutung bekommt.“
„Kommen Sie, Soldätchen“, sagt die Schwester, ziehen Sie diesen Lazarettmantel an. Zum Schluss steckt sie mir eine Zigarette zwischen die Lippen: „So, nun geht es wieder Soldätchen“, sagt sie mütterlich.
(Buchauszug)
Die Zigarette war unentbehrlich. Im Lazarett wie in den Schützengräben. Und natürlich rauchte man jetzt national – für den Sieg des Vaterlandes.

Schindelbeck: „Wenn die Zigaretten an die Front kamen, dann kamen die in großen Kisten dahin, und dann war außen drum eine Schleife mit schwarz-rot-goldenen nationalen Farben oder ‚Unser Kaiser‘ oder was auch immer.“
1917 war alles vorbei, resümiert Dirk Schindelbeck. Die Zigarettenfirmen mussten sich neu orientieren.
„Eine Marke wie Kanone Krupp oder Heldenzigarette konnte man nicht mehr bringen nach dem Krieg. Vorbei, aus, Ende für alle Zeit. Also nichts mehr mit den alten Pathosgeschichten, nichts mehr mit Leidenschaft und so, sondern einfach Sachlichkeit war dann angesagt.“
Zigaretten an die Front
Die Zwischenkriegszeit machte das Rauchen wieder modern und schick für Jedermann. Und jede Frau, sagt die Historikerin Dr. Sandra Schürmann:
„Und es ist auch so ne Zeit, wo moderne Grafik, moderne Werbestrategien in Packungsgestaltung, in Plakaten, in Anzeigen, wo alle Trends und alle Neuigkeiten, die es zu der Zeit so gab, sich auch in der Zigarette finden.“
Im Zweiten Weltkrieg musste die Zigarette wieder an die Front, als Droge für die Kämpfenden. Aber auch die Daheimgebliebenen brauchten Mutmacher. Der Bedarf der Tabakindustrie wuchs täglich. Und, so Sandra Schürmann, die Deutschen eroberten mit den Ländern auch die Tabakfelder.
„Und das hat eben besonders Griechenland ganz, ganz hart getroffen. Das hat also große wirtschaftliche Probleme gebracht, weil kaum waren die Kampfhandlungen vorbei, kamen die Reemtsma-Vertreter und haben den Tabak eingepackt.“
Mit dem Kriegsende war es dann vorbei mit den Orienttabaken. Die Amerikaner brachten den Marshallplan und American Blend Tabak. Und die Zigarettenhersteller entwickelten neue Marken für eine neue Zeit.
„Und so nach und nach beginnt die Zigarettenindustrie dann, die Welt wieder zu entdecken. Das sind so die späten 50er-Jahre. Da kommt die Zigarette wieder in die große weite Welt.

Da dauerte es dann aber nicht mehr lange, bis es bergab ging mit der Zigarette als Konsumprodukt, das Menschen modern, weltläufig und schick aussehen ließ. Die Zigarette, so der Historiker Dr. Gerulf Hirt, geriet ins Kreuzfeuer der Kritik:
„Es gab auch schon lange vor den 60er-Jahren immer mal wieder unter verschiedenen Vorzeichen Diskurse um die Gesundheit. Tabak war nicht immer positiv besetzt.“

Schöne Zigaretten-Geschichten sind nicht mehr legitim ...

Statt modern und mondän galt die Zigarette seit den 1970er-Jahren zunehmend als gesundheitsschädlich. Die Zigarette wurde giftig.
„Die Zigarette war ja im Grunde immer giftig, bloß das Wissen darüber hat sich natürlich sehr gewandelt. Und man sieht halt, dass eigentlich die Zigarette kultureller Träger für ganz unterschiedliche Identitätskonstruktionen, für Zuschreibungen sein konnte.“
Das positive Image der Zigarette ist dahin. Nicht nur in Restaurants und Kneipen müssen Raucher heute draußen bleiben. Und die Zigarettenwerbung, die aus Fernsehen und Kino verbannt ist, versucht auf Litfasssäulen, mühsam zu überleben. Irgendwie auch schade, resümiert die Historikerin Sandra Schürmann. Denn die Zigarettenwelt des vergangenen Jahrhunderts war doch deutlich bunter.
„Die Zigarettenwerbung wird immer langweiliger. Es gibt keine wirklich schönen Geschichten und Motive mehr, die in der Zigarettenwerbung erzählt werden. Die sind nicht mehr legitim.“

] QUELLE [ https://www.deutschlandfunk.de/kulturgeschichte-der-zigarette-das-gift-der-grossen-weiten-100.html ]

Tabakwerbung

Tabakwerbung beeinflusst das Rauchverhalten - deshalb unterliegt sie in Europa eindeutigen Regeln

[ https://de.wikipedia.org/wiki/Tabakwerbung ]

Studien belegen, dass Zigarettenwerbung insbesondere bei Jugendlichen das Risiko erhöht, mit dem Rauchen zu beginnen. Werbung für Tabakprodukte unterliegt in Deutschland deshalb genauen Regeln. Bereits seit 1975 ist das Bewerben von Tabakprodukten im Hörfunk und Fernsehen verboten. Im Januar 2007 wurde die deutsche Gesetzgebung an die Tabakwerberichtlinie der EU (2003/33/EG) von 2003 angepasst. Diese Richtlinie sieht eine einheitliche Regelung von Tabakwerbung und -sponsoring für alle EU-Mitgliedsländer vor. So ist seit Anfang 2007 Werbung für Tabakprodukte auch in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und im Internet verboten. Ausgenommen sind Veröffentlichungen, die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tabakindustrie gedacht sowie Printmedien, die nicht für den EU-Markt bestimmt sind.

Ab dem Jahr 2021 gilt ein Verbot von Tabakwerbung in Kinos, wenn der jeweilige Film für Kinder und/ oder Jugendliche freigegeben ist. Außerdem dürfen außerhalb von Fachgeschäften keine Gratisproben mehr verteilt werden. Ab 2022 wird Tabakwerbung auf Außenwerbeflächen (z.B. Plakatwände und Bushaltestellen) verboten sein. Ab 2023 gilt das auch für Werbung für Tabakerhitzer, ab 2024 darf auf Außenwerbeflächen nicht mehr für E-Zigaretten geworben werden.

Stellungnahmen und Rechtsgrundlagen zur Regulierung von Tabakprodukten, einschließlich E-Zigaretten und Tabakerhitzern, finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.bmel.de/DE/themen/verbraucherschutz/tabak/tabak_node.html

Quellen

Bundesrat KOMPAKT. Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 993. Sitzung am 18.09. 2020 unter https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/993-node.html

Morgenstern M, Sargent JD, Isensee B, Hanewinkel R. From never to daily smoking in 30 months: The predictive value of tobacco and non-tobacco advertising exposure. BMJ Open 3, e002907 (2013).

Auch interessant

Das deutsche Tabakgesetz: Inhaltsverzeichnis mit Links
Bundesministerium der Justiz, 2009

Die Tabakwerberichtlinie der EU 2003
Europäische Union, 2011

Tabaksteuergesetz
Bundesministerum der Justiz, 2009

] QUELLE [ https://rauchfrei-info.de/informieren/tabak-tabakprodukte/tabakwerbung ]

Forderungen der Deutschen Krebshilfe 2019 ...
Ein umfassendes Tabak-Werbeverbot und eine drastische Erhöhung der Tabaksteuer in der Bundesrepublik hat die Deutsche Krebshilfe in der Kontroverse um Tabakkonsum im Frühjahr 2019 gefordert. Krebshilfe-Vorstandsvorsitzender Gerd Nettekoven appellierte an die Politik, diese wichtigen Schritte im Kampf gegen Krebs endlich zu unternehmen.
„Deutschland ist europaweit in der Tat beschämendes Schlusslicht in Sachen Tabakwerbeverbot“, kritisierte Nettekoven. Er erklärte sich solidarisch mit dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer in das geplante Werbeverbot einzubeziehen. Einen Kompromiss in dieser Frage dürfe es nicht geben. Darin seien sich auch Bundesärztekammer, Krebshilfe und das Aktionsbündnis Nichtrauchen einig. Speziell junge Menschen und Nichtraucher könnten durch diese Produkte in Nikotinabhängigkeit gelangen. Die tabakbedingten Kosten betragen nach aktuellen Erhebungen bundesweit jährlich mindestens 80 Milliarden Euro: 25,4 Milliarden Euro entstünden dem Gesundheitssystem, 53,7 Milliarden Euro seien für Produktionsausfälle und Frühverrentungen zu veranschlagen.

An den Folgen des Tabakkonsums sterben allein in Deutschland jährlich 120.000 Menschen. Nach Berechnungen der Universität Hamburg sind die volkswirtschaftlichen Kosten des durch das Rauchen von knapp 80 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf 97,2 Milliarden Euro im Jahr 2018 gestiegen. Diese Summe setzt sich unter anderem aus den Kosten für die Behandlung von rauchbedingten Krankheiten, Arbeitsausfällen oder Rehabilitationsmaßnahmen zusammen.

Die Einschränkungen für die Tabakaußenwerbung treten stufenweise in Kraft. Sie gelten ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben gelten schon ab dem 1. Januar 2021.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Beschluss

Bundesrat stimmt Tabakwerbeverbot zu

Der Bundesrat hat am 18. September 2020 weiteren Einschränkungen für Tabakwerbung zugestimmt, die der Bundestag am 2. Juli 2020 beschlossen hatte.

Kinowerbung ausschließlich für Erwachsene

Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können, ist Tabakwerbung künftig generell verboten. Die bisherige zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr wird abgeschafft. Damit ist Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.

Außenwerbung nur für Fachhandel

Ebenfalls generell verboten ist die Außenwerbung für Tabakprodukte. Ausgenommen sind Außenflächen und Schaufenster von Fachhandelsgeschäften.

Keine Gratisproben

Künftig dürfen Zigaretten auch nicht mehr kostenlos auf Veranstaltungen verteilt oder mit Gewinnspielen verschenkt werden.

Nikotinfreie Produkte gleichgestellt

Das Gesetz stellt zudem nikotinfreie Produkte wie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in bestimmten Aspekten - insbesondere den Regelungen zu Inhaltsstoffen und Werbung - nikotinhaltigen Produkten gleich.

Verkündung - Gestuftes Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 28. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt überwiegend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweise in Kraft treten: ab dem 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten. Die veränderten Vorgaben für Kinowerbung und ein Verbot von Gratisproben sollen schon ab dem 1. Januar 2021 gelten.

Weitere Forderungen an die Bundesregierung

In einer begleitenden Entschließung kritisieren die Länder, dass weiterhin elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in einigen werblichen Aspekten privilegiert bleiben, obwohl in der Gesetzesbegründung ausführlich dargestellt ist, dass diese ebenso ein hohes Gesundheitsrisiko bergen.

Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, bei der nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter vollständig mit sonstigen Tabakerzeugnissen gleichzustellen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie das Anliegen aufgreift, liegt in ihrer Entscheidung.

Stand: 28.10.2020

] QUELLE [ https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/02.html#top-2 ]


Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ...

An ihrem Arbeitsplatz sind viele Menschen unfreiwillig Tabakrauch ausgesetzt.
Die wichtigsten Informationen und gesetzlichen Richtlinien in diesem Bereich 'Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz' zu finden.
In Deutschland sind etwa 8,5 Millionen Nichtraucherinnen und Nichtraucher Passivrauch am Arbeitsplatz ausgesetzt. Durch Passivrauchen können die gleichen Erkrankungen wie durch aktives Rauchen verursacht werden.

Personen, die 10-15 Jahre in einem stark verrauchten Raum arbeiten müssen, erkranken doppelt so häufig an Lungenkrebs wie Personen, deren Arbeitsplatz rauchfrei ist.

Schwangere Frauen, die am Arbeitsplatz den Tabakrauch der Kolleginnen und Kollegen einatmen, sind besonders gefährdet. Ihre Gesundheit und die ihres Kindes können schwer geschädigt werden.

Ein rauchfreier Arbeitsplatz fördert die Gesundheit aller  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und erhöht die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.

Zum Schutz der Beschäftigten vor Passivrauch wurden gesetzliche Maßnahmen getroffen. Durch die Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.
Auszug aus der Arbeitstättenverordnung (ArbStättV):

§ 5 Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Mutterschutzgesetz (MuSchuG)

Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen der schwangeren und stillenden Frau so zu regeln, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist (§2 Abs.1 und 5). Dies beinhaltet u.a. den Schutz vor Tabakrauch.

Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) finden Sie Regeln zum Thema Tabak, die Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit schützen sollen.

Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.

§ 10 befasst sich mit dem Thema „Rauchen“. § 28 regelt hiermit zusammenhängende Bußgeldvorschriften.

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1)  In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Im Sinne dieses Gesetzes

1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
 

§ 28 Bußgeldvorschriften

Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (AlkopopStG)

Im Juli 2004 ist das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (AlkopopStG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt folgendes:

1. Die kostenlose Abgabe von Zigaretten (z. B. zu Werbezwecken) und der Stückverkauf von Einzelzigaretten sind untersagt.
2. Die Mindestgröße von Zigarettenpackungen wurde auf 17 Zigaretten festgeschrieben. Damit wurden die so genannten „Kiddy Packs“ verboten.

Freiwillige Selbstbeschränkung des Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA)

Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hat sich im April 1997 verpflichtet, keine Zigarettenautomaten mehr im Umfeld von Schulen oder Jugendzentren anzubringen und bestehende Automaten zu entfernen. Die wesentlichen Punkte der Selbstbeschränkung, der sich die einzelnen Automatenaufsteller anschließen sollen, sind:

1. „Zigarettenautomaten, die an Schulgebäuden oder an Jugendzentren oder auf deren Grundstücken aufgestellt sind, werden innerhalb von drei Monaten abgebaut; an solchen Standorten werden zukünftig keine Automaten mehr angebracht.
2. In einem Sichtfeld von 50 m vom Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums und innerhalb der diese Einrichtungen umlaufenden Straßenabschnitte werden ab sofort keine zusätzlichen Automaten mehr aufgestellt. Die in diesen Bereichen bereits aufgestellten Automaten werden im Einvernehmen mit den Vertragspartnern in einem Zeitraum von drei Jahren schrittweise abgebaut.
3. Auf Außenautomaten wird keine tabakbezogene Werbung zugelassen.

Im Zuge der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2007, das seitdem ein Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche uner 18 Jahren beinhaltet, mussten auch die Zigarettenautomaten so umgerüstet werden, dass Jugendlichen darüber keinen Zugang zu Zigaretten haben. In den meisten Fällen wird das Alter der Käuferinnen und Käufer von Zigaretten aus dem Automaten über die (verpflichtende) Zahlweise per „Geldkarte“ kontrolliert.

] QUELLE [ https://rauchfrei-info.de/informieren/tabak-tabakprodukte/jugendschutz ]


Verbot von Tabakwerbung und Sponsoring im länderübergreifenden Kontext

] SOURCE [ https://health.ec.europa.eu/tobacco/ban-cross-border-tobacco-advertising-and-sponsorship_de ]



Warum raucht man überhaupt?

Kräuter und andere Pflanzen bzw. bestimmte Teile davon wurden meist aus spirituellen Gründen verräuchert, beispielsweise bei Rauchopfern. Räucherwerk ist im Grunde also so alt wie die Menschheit selbst, aber speziell die erste Verwendung von Tabak kann ungefähr auf 600-500 vor Christus datiert werden. Für Maya-Priester war es ein Teil von spirituellen Ritualen, Feuer anzuzünden und den Tabakrauch zu inhalieren. Der Begriff Tabak ist wahrscheinlich von dem Wort „tobago“ abgeleitet, mit dem die Pflanze auf den Antillen bezeichnet wurde.

Natürlich unterschied sich die Zusammensetzung des Räuchermaterials je nach Ritual. Wenn auch das Rauchen nicht ausschließlich von nativ amerikanischen Kulturen praktiziert wurde bzw. wird, so war es in jedem Fall typische für Kulturen wie den Azteken und Inka. Heutzutage spielt es bei den Navajo, Tsalagi und Hopi eine Rolle. 

Eine kurze Geschichte des (Tabak-)Rauchens

Der Tabak, den wir heute rauchen stammt also ursprünglich aus Amerika. Dort wurde er bereits vor der Eroberung des Kontinents durch Europäer angebaut und genutzt: An der Nordküste Südamerikas gab es Kautabak, für den Tabakblätter mit Kalk gemischt wurden. Auf den karibischen Inseln schnupften die Einheimischen ein tabakhaltiges Puder und im Guyana-Gebiet schätzen die Menschen einen Sud aus verkochtem Tabak. Sie reichten ihn bei Initiationsbräuchen und verwendeten ihn zur medizinischen Versorgung von Hautverletzungen.

Die Zigarette wurde vor Columbus erfunden

Sogar Vorläufer von Zigarren und Zigaretten gab es im vorkolonialen Amerika. In Brasilien und der Karibik umwickelte man zusammengerollte Tabakblätter oder füllte die Blätter zerkleinert in Schilfröhrchen, um sie zu rauchen. Die Verwendung solcher Pfeifen ist dagegen wohl die bekannteste Variante historischen Tabakkonsums.

Mit den Matrosen ging es nach Europa

Am 12. Oktober 1492 landete der in Genua geborene und von Isabella von Kastilien und Ferdinand von Aragon finanzierte Seefahrer Christoph Columbus mit seiner Expedition auf den Bahamas – er und seine Mitstreiter waren damit wahrscheinlich die ersten Europäer, die die Tabakpflanze kennenlernten. In seinem Logbuch beschreibt er, wie einige Inselbewohner den Europäern Tabakblätter angeboten haben, mit denen Columbus aber zunächst nichts anzufangen wusste. Erst als zwei seiner Begleiter (Luis de Torres und Rodrigo de Xeres) beobachteten, wie die Bewohner sich die angezündeten Blätter an den Mund legten und den Rauch inhalierten, war klar, wozu die Blätter gedacht waren. Wenig später lernten spanische Eroberer an der Küste Venezuelas den Tabak zu kauen und um 1500 erfuhr der Portugiese Pedro Álvares Cabral vom Pfeiferauchen.

Über die Matrosen, die anschließend zwischen Europa und Amerika hin- und her reisten kam der Tabak schlussendlich in süd- und westeuropäische Häfen und von dort aus in die ganze Welt. Tabak wurde rasch zu einem bedeutenden und zunächst teuren Handelsgut. Mit der Zeit wurde der Rauchgenuss aber für alle Gesellschaftsschichten erschwinglich, nicht zuletzt, weil sich das Kraut mit Laub strecken ließ und mit der Zeit auch in Europa angebaut wurde.

Christoph Columbus ist an allem schuld!

Am 12. Oktober 1492 entdeckte der Seefahrer Christoph Kolumbus bekanntermaßen aus Versehen – er war auf der Suche nach dem Seeweg nach Indien – Amerika. Dabei entdeckte der in Genua geborene Seefahrer nicht nur die Neue Welt, sondern kurz darauf auch den Tabak. Am 17. Oktober 1492 betrat Kolumbus eine andere, vermeintlich größere Insel, der er den Namen Juana gab. Später wurde sie Ferdinanda und letztlich Kuba genannt. In seinem Bordbuch hielt Kolumbus fest, dass zwei seiner Begleiter (Luis de Torres und Rodrigo de Xeres) bei der Erforschung der Insel eine große Anzahl indigene Bewohner antrafen, die „mit einer kleinen glimmenden Stange aus einem Kraut herumwandern, dessen Rauch sie einatmen, wie es ihr Brauch ist“.

Jeder große Seefahrer und jeder Expeditionsführer beanspruchte die Erstentdeckung des Tabaks für sich, jedoch haben Kolumbus und seine Leute im Laufe seiner vier Reisen von 1492 bis 1504 mit San Salvador, Kuba, Haiti, Guadeloupe, Puerto Rico, Jamaika, Venezuela, Kolumbien und Honduras Gebiete erforscht, in denen es tatsächlich Tabak gab. Dennoch besprechen bestimmte Historiker die Entdeckung des Tabaks dem Mönch Ramon Pane zu, der Kolumbus auf seiner zweiten Westindienreise begleitete und der auf Haiti Eingeborene beim Rauchen beobachtet haben soll.

Auch der florentinische Seefahrer Amerigo Vespucci, nach dem Amerika benannt wurde und im Dienste Spaniens und Portugals vier Seereisen nach dem neuen Kontinent unternahm, behauptete, den Tabak entdeckt zu haben. Ebenso gilt der Portugiese Fernao de Magalhaes (Magellan), der im Jahre 1519 zu einer Weltumsegelung aufbrach und nie zurückkehrte, als möglicher Entdecker des Kontinents.

Der Tabak kommt nach Europa

Im 16. Jahrhundert führten spanische, holländische, portugiesische und englische Seeleute den Tabak nach Europa ein. Zunächst breitete sich der Tabakkonsum in den nord- und westeuropäischen Ländern aus, die einen direkten Zugang zur Küste haben. In Deutschland kam der Tabakkonsum letztlich im frühen 17. Jahrhundert an und schnell entdeckten viele Menschen ihre Liebe zum Tabak – wie in ganz Europa. Es liegen keine genauen Daten vor, aber spätestens 1750 hatte sich der Tabak als Konsumartikel in Deutschland in weiten Kreisen der gehobenen Gesellschaft etabliert.

Es sind zahlreiche Ursachen für die schnelle Ausbreitung von Tabak auszumachen: Er war nicht nur vergleichsweise günstig, insbesondere als die einfach anzubauende Pflanze schließlich auch in Europa kultiviert wurde, man konnte ihn zur Not auch mit verschiedenen Zusatzstoffen, etwa getrocknetem Laub, strecken. Damit hatten wenig später auch untere soziale Schichten Zugriff auf Tabak, auch wenn dieser meistens von minderer Qualität war. Ein weiterer Vorteil für die niederen Schichten der Gesellschaft war die Wirkung des Tabaks als Appetitzügler. Demnach war der Tabak im bäuerlichen Stand, der im 18. Jahrhundert noch für drei Viertel der Bevölkerung stand, besonders beliebt. Ebenfalls trugen die großen Kriege der frühen Neuzeit, beispielsweise der Dreißigjährige Krieg und die Napoleonischen Kriege durch das Beispiel der Soldaten wesentlich zur Verbreitung des Tabakrauchens bei.

Der Tabak als Heilmittel

Führende Mediziner der westeuropäischen Kultur waren damals der Auffassung, dass Tabak ein wirksames Heilmittel darstellt. Sie begründeten die gesundheitsfördernde Wirkung des Tabaks mit der zur frühen Neuzeit noch allgemein gültigen Vier-Säfte-Lehre nach Gallen und Hippokrates. Demnach ergab sich die Gesundheit des Menschen durch ein ausgewogenes Verhältnis der Säfte Schleim, Blut und schwarze und gelbe Galle im menschlichen Organismus. Es galt die Ansicht, dass der heiße und trockene Tabakrauch überflüssigen Schleim im Blutkreislauf austrocknen konnte, was allerlei nützliche Folgewirkungen bedingen sollte – zum Beispiel die Stärkung des Herzens oder die Linderung von Menstruationsbeschwerden.

Tabak in der Neuzeit

Arbeiterinnen der Tabakmanufakturen wickelten Tabakreste der Zigarrenproduktion in Papier, um sie nicht zu verschwenden. Diese „papelitos“ genannten Mini-Zigarren wurden ab dem 18. Jahrhundert in Mexiko-Stadt verkauft und kamen Anfang des 19. Jahrhunderts über Spanien nach Frankreich. Dort bekam die Zigarette ihren heutigen Namen: Cigarette ist die französische Verkleinerungsform von cigare (Zigarre). Im Osmanischen Reich sowie in Russland war sie ebenfalls beliebt. Weil dort ein milderer als der europäische oder amerikanische Tabak angepflanzt wurde, schmeckten die Zigaretten vielen Konsumenten besser.

Weimarer Republik – der endgültige Siegeszug der Zigarette

Lag zu Beginn der Weimarer Republik in Deutschland der althergebrachte Konsum von Rauchtabak in der Pfeife im Vergleich zu den Zigaretten noch mit 31 Prozent zu 25,2 Prozent vorne, hatten 1936 die Zigaretten mit 35,5 Prozent Verbrauchsanteil die Rauchtabake mit 25 Prozent Marktanteil bereits überholt. Dass sich die Zigarette in der Moderne so rasch ausbreiten konnte, liegt besonders daran, dass das Rauchtempo der Zigarette an das allgemein stark beschleunigte Tempo der Moderne (Arbeit, Essen, Reisen) angeglichen war. Die Zigarette war ideal mit der neuen Arbeitswelt der Moderne vereinbar, während das Rauchen von Pfeife, allein aufgrund der langen Vorbereitung der Rauchutensilien, erheblich mehr Zeit in Anspruch nahm.

Aber warum raucht man heute?

Warum wir im 21. Jahrhundert immer noch rauchen ist natürlich weniger spiritueller Natur. Aber es ist nicht allein das Nikotin, das am Rauchen festhalten lässt, es gibt weitere Gründe.

Rauchen als Mittel der Entspannung

Für viele Menschen ist Rauchen ein Mittel zur Entspannung. Ist die Arbeit stressig oder der Alltag zu hektisch, hilft ihnen eine Zigarette darüber hinweg. Manche stimmen sich auf den Tag ein, indem sie morgens rauchen, vor dem Frühstück oder einer Tasse Kaffee. Bei Ärger oder Langeweile dient das Rauchen als Mittel zur Ablenkung und hilft die Gedanken besser treiben zu lassen. Und eine Pfeife am Abend gehört nicht nur zur klassischen Ausstattung von Cartoon-Seemännern, sondern bringt den Abend nach einem langen Tag entspannt zum Ausklingen.

Für die kleine Pause zwischendurch

Regelmäßige, selbst kleine Pausen bei der Arbeit sind für die Leistungsfähigkeit und Konzentration unerlässlich, das steht fest. Wahrscheinlich ist deswegen die Raucherpause zu einem festen Bestandteil der Arbeitskultur geworden. Wenn der Kopf im Büro schwer wie Blei wird verschafft die Raucherpause die nötige Auszeit.

Genuss und Nostalgie in einem Atemzug

Insbesondere Zigarrenliebhaber berichten gern davon, was für ein Hochgenuss das Rauchen sein kann. Gourmets des blauen Dunstes erkennen Aromen von Kaffee, Kakao, Zimt oder verschiedener Nussorten. Sogar die Süße reifer Schwarzkirschen und Anis schmecken sie heraus.

Vor allem ältere Leute verbinden das Rauchen mit schönen Erinnerungen an die gute alte Zeit. Rauchen umgibt früher wie heute ein Flair von Freiheit, Rebellion und Berühmtheit. Viele Hollywood-Filme, die in den 50er bis 90er Jahren entstanden vermittelten genau das ihrem Publikum in einem Paket. Und selbst Vorbilder aus den großen Sozialbewegungen und Politik waren oft mit einem Glimmstängel zu sehen. Kein Wunder also, dass einen der Zug an der Zigarette ins Schwelgen bringen kann.

Bedeutet der schlechte Ruf des Rauchens das Ende der 'Rauchkultur'?

Mittlerweile sind die negativen Folgen des Tabakrauchens allgemein bekannt und der Gesetzgeber plant weitere Einschränkungen für die Tabakindustrie, wie dem kommenden, kompletten Werbeverbot für Tabakwaren. Neben der Verbannung des Rauches aus Gaststätten und Restaurants, den strengeren Auflagen im Verkauf sowie höheren Preisen muss wohl früher oder später auch sämtliche noch so kleine Werbung dran glauben. Immer wieder fordern Verbände ein Verbot des Tabakkonsums.

] QUELLE [ https://www.tabakguru.de/blog/die-geschichte-des-tabaks-bedeutung-fuer-medizin-und-gesellschaft ]

] QUELLE [ https://www.tabakguru.de/blog/warum-raucht-man-ueberhaupt ]

Rauchen in Deutschland

Jeder Raucher kennt es - rauchen ist lange nicht mehr überall erlaubt. Diese Einschränkungen geschahen insbesondere zum Schutz der Nichtraucher, da auch Passivrauch sehr schädlich für den Körper ist. Aber was genau ist erlaubt und was nicht? Und was hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten verändert?

Die Veränderung der Rechtslage

Die Maßnahmen zum Schutz von Nichtrauchern begannen rund um das Jahr 1850. Zunächst wurden getrennte Wagons für Raucher und Nichtraucher in Zügen eingeführt, auch wenn die Durchsetzung dieser Maßnahmen zu Beginn nicht gerade einfach war. Im Jahr 1971 wurden die Verbote schließlich erweitert. Rauchen wurde an den meisten Arbeitsplätzen verboten, um neben Nichtrauchern vor allem Jugendliche am Arbeitsplatz zu schützen. Einige Jahre später wurde es verboten, im Radio und Fernsehen für Tabakprodukte zu werben. Seit 2006 ist auch die Bewerbung in gedruckten Medien und im Internet untersagt. Auch das Sponsoring von Unternehmen, die hauptsächlich Tabakprodukte herstellen, ist seit dieser Neuerung nicht mehr im erlaubten Rahmen. Im Folgejahr wurde außerdem das Mindestalter für den Konsum und Erwerb von Tabakprodukten von 16 auf 18 angehoben.

Raucher auf Reise

Die heutigen Maßnahmen in Bahnhöfen und sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln gelten theoretisch erst seit dem Jahr 2007. Die meisten Bundesländer setzten diese Maßnahmen allerdings schon lange vorher durch, dazu gehören:
  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Nordrhein-Westfalen

Seit 2007 schlossen sich aber auch die letzten Bundesländer den Einschränkungen und Verboten an.

In den Verkehrsmitteln selbst ist das Rauchen mittlerweile natürlich untersagt. Raucherwagons und ähnliches gehören schon längst der Vergangenheit an. Aber auch auf den Bahnhofsgeländen herrscht mittlerweile allgemein ein strenges Rauchverbot. Das gilt sowohl für das Innere der Bahnhöfe, als auch für die Gleise (auch wenn diese teilweise im Freien liegen). Häufig lassen sich an den Gleisen allerdings Raucherbereiche finden, in denen das Rauchen jeweils gestattet ist.

Zigarettenstummel dürfen weder auf dem Boden noch auf den Gleisen entsorgt werden - dafür sind die bereitgestellten Aschenbecher (häufig in oder auf Mülleimern) da. Bei Missachtung drohen Bußgelder von mindestens 40 Euro, häufig aber mehr. Bei extremen Fällen können sogar Platzverweise oder Hausverbote erteilt werden. Diesen einfachen Regeln nicht zu folgen lohnt sich also nicht. Für Busse und Flugzeuge gilt selbstverständlich das selbe, ebenso für die zugehörigen Flughäfen. In deutschen Flughäfen befinden sich in der Regel Raucherräume. Diese sind entweder eigens aufgestellte Konstrukte oder gekennzeichnete Räume, die zusätzlich belüftet werden - für die meisten Raucher auf längeren Reisen ein Muss.

Rauchen am Arbeitsplatz

Wie schon erwähnt, ist das Rauchen in normalen Räumen des Arbeitsplatzes selbstverständlich verboten. Damit sollen nicht-rauchende Mitarbeiter geschützt werden, denn Nichtraucher haben das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Grundsätzlich haben Raucher keinen Anspruch darauf, in Pausen oder während der Arbeitszeit rauchen zu können. Die Einrichtung von Raucherbereichen hängen vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Neben draußen gelegenen Raucherbereichen sind theoretisch auch Raucherräume erlaubt, solange diese nicht zwingend von Nichtrauchern durchlaufen werden müssen. Diese sind aber in der Regel nicht praktikabel und werden nur sehr selten verwendet. Weitere Beschränkungen können durch die Art des Arbeitsplatzes folgen. Bei Brand- oder Explosionsgefahr herrscht beispielsweise ein großflächiges Rauchverbot.

Rauchen in öffentlichen Einrichtungen und Schulen

Wie auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ist das Rauchen in Gebäuden selbstverständlich nicht gestattet. Abgetrennte Raucherräume sind nur in wenigen Bundesländern erlaubt. Sobald enger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen in der Art der Einrichtung inbegriffen ist (beispielsweise in Kindergärten), gilt das Rauchverbot für alle Räumlichkeiten und auch für sonstige Orte, an denen Kontakt mit Kindern gehalten wird.

In Justizvollzugsanstalten und psychiatrischen Kliniken gelten eigene Maßnahmen. Die Regelungen hängen jeweils von den Bundesländern ab und können sich dabei stark unterscheiden. So ist das Rauchen in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten allgemein nicht verboten, während es in Hessen und Schleswig-Holstein in geschlossenen Räumlichkeiten grundsätzlich untersagt ist. In Gesundheitseinrichtungen ist es bundesweit erlaubt, abgetrennte Raucherräume zu errichten. In manchen ist sogar das Rauchen in Patientenzimmern möglich, solange es dem Therapieziel zuträglich ist.

In Schulgebäuden ist das Rauchern natürlich in jeglicher Form untersagt. Selbiges gilt für das gesamte Schulgelände. Lediglich in Baden-Württemberg ist es volljährigen Schülern oder Lehrkräften erlaubt, in Raucherzonen im Außenbereich des Schulgeländes zu rauchen. In wenigen anderen Bundesländern ist dies zumindest in Hochschulen erlaubt. Dabei muss aber unbedingt darauf geachtet werden, die Gesundheit minderjähriger Schüler und Nichtraucher nicht zu gefährden.

Rauchen in der Freizeit

In Sporthallen und Hallenbädern läuft es wie auch in vielen anderen Bereichen: die Maßnahmen unterscheiden sich je nach Bundesland. Meist ist das Rauchen innerhalb des Gebäudes allerdings nicht gestattet. Nur in wenigen Bundesländern ist es erlaubt, abgetrennte Raucherräume zu errichten. In Baden-Württemberg steht es dem Betreiber komplett offen, wie er Raucher und Nichtraucher handhaben will.

In Diskotheken gilt ungefähr das selbe wie auch in der Gastronomie: in manchen Bundesländern gilt ein striktes Rauchverbot, in den meisten sind abgetrennte Raucherräume und Raucherkneipen allerdings erlaubt. Diese Bereiche müssen aber sorgfältig gekennzeichnet und von Nichtraucher-Bereichen getrennt sein. Zusätzlich dürfen diese Räume nicht auf dem Weg von Nichtrauchern liegen, wenn diese das Lokal betreten oder zum Beispiel auf die Toilette gehen wollen. Die selbe Ausgangslage gilt beispielsweise auch für Spielhallen.

Schließlich ein heiß diskutiertes Thema: das Rauchen in Fußballstadien. In den meisten Stadien ist es mittlerweile nicht erlaubt, in den Blöcken beziehungsweise auf den Sitzplätzen zu rauchen. Auch hier gibt es aber Ausnahmen. Einige Stadien haben zudem Familienblocks eingeführt, in denen das Rauchen natürlich untersagt ist. Außerhalb der Blocks ist das Rauchen aber in aller Regel erlaubt, wobei hier das Rauchen in den oftmals eingezeichneten Raucherbereichen empfohlen wird.

Darf in der Mietwohnung geraucht werden?

Grundsätzlich gilt in Mietwohnungen kein Rauchverbot. Bei übermäßigem Rauchen kann es allerdings zu Schadensersatzforderungen kommen, die durch das Verfärben der Wände und Tapeten und den eventuell starken Tabakgeruch begründet werden. Ein Rauchverbot kann außerdem im Mietvertrag festgelegt werden. Ein Brechen dieses Verbots kann hohe Zahlungen nach sich ziehen. Grundsätzlich gilt aber auch bei erlaubtem Rauchen in der Wohnung: Rücksicht nehmen. Der Rauchgeruch sollte weder im Treppenhaus, noch in der Wohnung anderer Mieter wahrnehmbar sein. Außerdem empfiehlt es sich, Kompromisse einzugehen, falls sich Nachbarn beispielsweise beim Lüften vom Rauchgeruch gestört fühlen.

Fazit

Abschließend ist vor allem eins wichtig: Rücksicht auf die Umgebung nehmen, auch abseits der sonstigen Verbote und Regelungen. Das gilt zum einen für die Menschen in der direkten Umgebung. Nichtraucher sollten sich nicht durch den Rauch belästigt fühlen, in großen Menschenmassen sollte das Rauchen also selbst draußen vermieden werden. Das selbe gilt in Restaurants - auch draußen können sich nahegelegene Tische gestört fühlen. Hier gibt es zwar nicht immer Regeln, aber niemand sollte die Absicht haben, seinen Mitmenschen zu schaden. Dazu kommt eine besondere Rücksicht auf Kinder und Jugendliche, in deren Nähe wenn möglich allgemein nicht geraucht werden sollte.

Auch die Natur sollte nicht vernachlässigt werden. Die negativen Auswirkungen von Zigaretten auf die Umwelt wird häufig unterschätzt. Zigaretten sollten dementsprechend angemessen entsorgt werden und gehören nicht einfach auf den Boden. Besonders drastisch wirkt sich das oftmals faule Entsorgungsverhalten in Waldgebieten und ähnlichem aus - hier richten einfach weggeworfene Zigarettenstummel besonders viel Schaden an. Oftmals können für die Entsorgung auf diese Weise auch Strafen anfallen, die je nach Bundesland abweichen. Das sollte allerdings nicht der einzige Grund sein, die Stummel nicht einfach vor sich hin zu werfen.

QUELLE [ https://www.tabakguru.de/blog/rauchen-in-deutschland ]

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Tabak, Alkohol, Zucker : Warum Werbeverbote scheitern  ?!

Wieder einmal werden Rufe nach Werbeverboten laut: für Zigaretten, Alkohol, Süßwaren, Werbung für Kinder. Was bringen Verbote – und was wäre die Alternative? Die Suche nach einer Lösung.

Die Forderung eines Verbotes für Tabakwerbung ist fast so alt die Werbung selbst. Den jüngsten Vorstoß machte eine Gruppe von Krebsforschern, die die Bundesregierung auffordert, den Tabakkonsum durch strenge Vorschriften und Maßnahmen zu reduzieren. Ein „tabakfreies“ Deutschland im Jahr 2040 sei „keine Utopie“, heißt es in der Strategie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), der Deutschen Krebshilfe und weiterer Organisationen. Sie monieren, dass Deutschland „Schlusslicht in der Tabakkontrolle“ sei – andere Staaten machten deutlich mehr Druck, um die Raucherzahlen zu drücken.

Im Radio und Fernsehen sind bereits seit 1975 Werbespots für Zigaretten und Tabakerzeugnisse verboten, im Internet und der Presse seit 2007. Demnächst erwarten uns weitere Einschränkungen. Auf ihrer Website beschreibt die Bundesregierung die neuen Regelungen: „Die geänderten Vorgaben für Kinowerbung sowie ein Verbot von Gratisproben außerhalb von Fachgeschäften soll schon zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Verbote für Außenwerbung wie auf Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte sollen ab dem 1. Januar 2022 gelten. Ab dem 1. Januar 2023 gilt das Werbeverbot dann auch für sogenannte Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter.“

Tabakwerbeverbot greift nicht

Tatsächlich sinkt die Zahl der Zigarettenraucher in Deutschland. Seit Anfang der Neunzigerjahre ist der Tabakkonsum in Deutschland laut Robert-Koch-Institut um etwa ein Drittel gesunken. Für die übrigen Tabakwaren, berichtet der WDR, gilt das nicht: „Hier stieg der Verbrauch sogar deutlich an – beim Feinschnitt laut Statistischem Bundesamt um mehr als die Hälfte. Der Absatz von Zigarren und Zigarillos verdoppelte sich – und jener für Pfeifen, Wasserpfeifen und elektrische Tabakerhitzer verdreifachte sich. Der Umsatz von E-Zigaretten hat sich laut Verband des E-Zigarettenhandels seit 2011 versechsfacht.“

Nach Überzeugung vieler Experten hat nicht das Werbeverbot zu dieser Entwicklung geführt, sondern Aufklärungskampagnen (also Werbung), die kontinuierliche Erhöhung der Tabaksteuer und das Rauchverbot in Kneipen und an öffentlichen Orten. Ebenso umstritten ist die Wirkung der Schockbilder auf Zigarettenpackungen, die seit 2016 Pflicht sind. Die Forschungsergebnisse bleiben widersprüchlich: In einer Studie gaben Raucher an, nun erst recht das zu tun, wovon die abschreckenden Bilder sie warnten.

Was bleibt, ist die juristische Zwickmühle, Werbung für ein legales Produkt zu verbieten. Das gilt ebenso für Alkoholwerbung. Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum kommentiert den Stand der Dinge: „Man könnte sagen: Unser Bewusstsein dafür, dass Alkohol nicht so harmlos ist, wie die Leute glauben, ist heute etwa an dem Punkt, an dem wir beim Thema Rauchen vor etwa 50 Jahren waren.“ Dementsprechend gering sei der Druck auf die Politik, Werbung für Alkohol stärker einzuschränken. In Deutschland ist Alkoholwerbung im Kino vor 18 Uhr verboten. Im Fernsehen, Radio, Internet, in der Presse und auf Plakaten ist sie nach wie vor erlaubt.

Süßwarenwerbung in der Kritik

Beim nicht minder brisanten Thema Süßwaren, für die alljährlich ein stattlicher Betrag von einigen Hundert Millionen Euro in Werbung investiert wird, haben die Befürworter von Verboten und Einschränkungen die Schlagzahl dagegen deutlich erhöht. Die Branchenzeitung „Horizont“ schreibt: „Kinder in Deutschland werden häufig mit Werbung für ungesunde Lebensmittel konfrontiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Universität Hamburg. Der AOK Bundesverband und weitere Gesundheitsorganisationen nehmen das zum Anlass, ihre Forderung nach einem Verbot von Kindermarketing für ungesunde Produkte zu erneuern.“

Zehn Milliarden Werbeposts

Laut Studie bekommt jedes Kind pro Tag rund 15 Werbespots für ungesunde Lebensmittel zu sehen. Davon entfallen fünf auf das Internet und zehn auf das Fernsehen. Generell sind im Schnitt 92 Prozent der Lebensmittelwerbung, die Kinder in Internet und TV wahrnehmen, für ungesunde Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten. Im Internet werden Kinder vor allem über Facebook mit Werbeposts zu ungesunden Produkten erreicht, laut Studie über zehn Milliarden Mal pro Jahr. Auf YouTube würden Unternehmen vor allem auf Influencer setzen, um Kindermarketing für ungesunde Produkte zu betreiben.


] QUELLE [ https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/werbesprech-tabak-alkohol-zucker-warum-werbeverbote-scheitern/27370770.html ]
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Welt-Tabak-Bericht der WHO Acht Millionen Tote durchs Rauchen

Stand: 26.07.2019 19:00 Uhr

Jedes Jahr sterben laut WHO acht Millionen Menschen an den Folgen von Tabakkonsum - darunter viele, die zu Lebzeiten gar nicht selbst geraucht haben. Die Organisation fordert mehr Hilfe bei der Entwöhnung.

Dass Rauchen ungesund ist, dürfte weitgehend bekannt sein. Tatsächlich scheint die Botschaft auch anzukommen: Der Anteil der Raucher in der Bevölkerung ist gesunken. Da aber die Weltbevölkerung gestiegen ist, blieb unterm Strich die Zahl der Raucher mit 1,1 Milliarden konstant. So steht es im neuesten Welt-Tabak-Bericht der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Der Bericht müsse als Warnsignal der WHO verstanden werden, sagt Kerstin Schotte von der WHO-Abteilung für nicht übertragbare Krankheiten. "Acht Millionen Menschen sterben jedes Jahr an den Folgen des Rauchens, davon über eine Million an den Folgen von Passivrauchen. Und das ist natürlich eine dramatische Zahl, die dringend reduziert werden muss." Allein in Deutschland sterben rund 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens - darunter 3000 Passivraucher.
Türkei und Brasilien als Vorbild

Obwohl die WHO ihren Hauptsitz in Genf hat, hat sie den Welt-Tabak-Bericht in Rio de Janeiro vorgestellt. Brasilien ist nach der Türkei erst das zweite Land, das alle von der UN-Gesundheitsorganisation empfohlenen Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums umgesetzt hat. Doch immerhin wird in den meisten Staaten der Tabakkonsum erschwert und teurer gemacht.

Allerdings hapere es an der Hilfe zur Entwöhnung, sagte Schotte. Das betreffe auch Deutschland. Zwar gebe es hierzulande ein gutes Gesundheitssystem, die gesetzlichen und privaten Krankenkassen würden in Krankheitsfällen einspringen. "Allerdings wird die Nikotinersatztherapie, die den Rauchern sehr hilft bei der Entwöhnung, bisher noch nicht konsequent und systematisch von allen Krankenkassen übernommen. Das müsste auch in Deutschland noch verbessert werden", sagt die WHO-Expertin.
Forderung nach höherer Steuer in Deutschland

Was könnte den Betroffenen beim Entzug helfen? Telefonische Beratung, Online-Dienste, Unterstützung durch Hausärzte und vieles mehr, heißt es bei der WHO. Und wie können junge Menschen abgehalten werden, überhaupt mit dem Rauchen anzufangen? Beispielsweise durch höhere Tabaksteuern. Deutschland sei auch hier gefordert: "Seit 2005 gab es keine klare Steuererhöhung mehr, nur noch homöopathische Dosen. Da müsste jetzt auch mehr getan werden und nochmal eine klare Steuererhöhung stattfinden", so Schotte.

Auch mit Blick auf Tabakwerbung und auf die Regelungen für die Gestaltung von Zigarettenverpackungen erhält die Bundesrepublik keine guten Noten. In Deutschland, wo gerade über die Präsentation der Schachteln in Supermärkten gestritten werde, sollte man die neutrale Einheitsverpackung einführen, sagte WHO-Expertin Schotte. Mehr und mehr Länder ergriffen diese Maßnahme, dass die Packung nicht mehr als Werbemittel diene und auch nicht mehr attraktiv sei. "Alle Packungen sehen dann gleich aus, relativ unattraktiv mit großen Warnhinweisen."

Vorgehen sollten die Staaten auch stärker gegen E-Zigaretten. Sie seien zwar weniger gesundheitsschädlich, aber sie gelten als Einstiegsprodukt für Raucher.
1,3 Billionen Euro Verlust

Neben den Folgen für die Gesundheit habe das Rauchen - so heißt es in dem Bericht - auch einen negativen ökonomischen Effekt. So gingen der Wirtschaft durch die Gesundheitsschäden und Arbeitsausfälle weltweit pro Jahr 1,3 Billionen Euro verloren.
] QUELLE [ https://www.tagesschau.de/ausland/rauchen-tod-who-101.html ]
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Umgehung des Werbeverbots Im Dunstkreis der Tabaklobby

Stand: 22.11.2021 08:16 Uhr

Schrittweise wird Tabakwerbung weiter eingeschränkt. Nichtraucherverbänden gehen die Gesetze nicht weit genug.
Die Branche sucht nach neuen Marketing-Möglichkeiten.

Jung, cool, frei und mit Kippe in der Hand - aber niemals eingehüllt in blauen Dunst: Tabakwerbung hat lange den Blick vernebelt mit gutaussehenden, abenteuerlustigen oder offensichtlich beim anderen Geschlecht besonders erfolgreichen Charaktertypen. Damit soll jetzt endgültig Schluss sein. Obwohl: So ganz endgültig wahrscheinlich doch nicht. Denn die Zigarettenlobby ist mächtig - und ein paar Hintertürchen werden deshalb offenbleiben, um doch noch ein bisschen Werbung zu machen für ein Produkt, das eines ganz sicher macht: krank. "Rund 121.000 Todesfälle pro Jahr in Deutschland sind unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen. Rauchen verursacht knapp 100 Milliarden Euro Kosten durch Arbeitsausfälle und Krankheiten." So steht es im Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Und die Regierung hat reagiert.
Was ist noch erlaubt, was ist schon verboten?

Bereits seit 1975 gibt es keine Zigarettenwerbung mehr im Fernsehen und im Radio. Sponsoring von Fernsehsendungen endete 1999. Drei Jahre später verbannte der Gesetzgeber die romantischen Raucherclips rund um den Marlboro Man und die strubbelig-lasziven Gauloises-Mädchen auch aus den Kinos, zumindest aus Vorführungen vor 18 Uhr. Nach EU-Gesetzgebung darf Werbung für Tabak seit 2007 nicht mehr in Printerzeugnissen erscheinen.

Initiativen zum weiteren Verschärfen des Werbeverbots scheiterten im Bundestag zuerst 2014 und dann nochmal 2016 am Widerstand der CDU. Erst 2020 nahm der Bundestag das Thema wieder auf und erlaubte von 2021 an Tabakwerbung nur noch vor Kinofilmen, die ab 18 Jahren freigegeben sind. Die Verteilung kostenloser Zigaretten-Gratisproben außerhalb des Fachhandels wurde damals verboten.

Freiwillig verpflichteten sich mehrere Unternehmen in ihrer Werbung, auf Models zu verzichten, die jünger als 30 Jahre alt sind oder so wirken. Damit soll verhindert werden, dass junge Menschen sich von der Werbung angesprochen fühlen. Dennoch liegt Deutschland im sogenannten "Tabakkontrollindex" für Werbung und Sponsoring der europäischen Krebsligen immer noch auf einem der hinteren Plätze.

Das Gesetz aus diesem Jahr sieht weitere schrittweise Verschärfungen für Tabakwerbung vor. Von Januar 2022 an wird es keine Außenwerbung mehr an Haltestellen oder auf Plakatwänden geben, das gilt im Jahr darauf auch für Tabakerhitzer und von 2024 an für E-Zigaretten.

"Großzügige Ausnahmen und Übergangsfristen"

Das geht dem Nichtraucherschutzverband Deutschland nicht weit genug: "Die gesetzlichen Regelungen stellen kein absolutes Werbeverbot dar, so wie es wünschenswert wäre, sondern nur eine Werbebeschränkung", kritisiert Vorstand Sören Becker. Nach wie vor dürfe am Verkaufsort für Tabakprodukte geworben werden; auch Sonnenschirme in der Gastronomie trügen weiterhin Zigarettenwerbung; und Kinder und Jugendliche seien gefährdet, wenn in Supermärkten und Tankstellen Tabakwerbung direkt neben Süßigkeiten prange. Für die Außenwerbung gälten zu lange Übergangsfristen, bis sich tatsächlich etwas tue, kritisiert der Verbandssprecher.

"Die Tabakindustrie ist ein Wirtschaftszweig, der seit 70 Jahren systematisch täuscht und betrügt", klagt Becker an und wirft den Konzernen "illegale Machenschaften" vor. "Das fängt bei Tricksereien wie dem bewussten Verdecken von Warnhinweisen auf Werbeplakaten an und reicht bis zu klar rechtswidrigen Werbeaktivitäten." Als Beispiele nennt er die Darstellung von Zigaretten als naturreines Produkt oder in einem anderen Fall das gezielte Ansprechen von Jugendlichen in der Werbung eines Tabakerhitzers.

Schlupflöcher bleiben der Tabakwerbung

Als großes Problem sehen die Gegner der Tabakwerbung die "Umgehung des Tabakwerbeverbots im Internet" an. Der Nichtraucherschutzbund weist auf "versteckte Werbung in sozialen Netzwerken" hin und führt weiter aus: "Es gibt auch Hinweise darauf, dass Tabakkonzerne gezielt Influencer*innen für die positive Darstellung von Tabak- und Nikotinprodukten bezahlen".

Auch die Deutsche Krebshilfe spricht sich für ein Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring für Tabakprodukte und E-Zigaretten in jeder Form aus. "Rauchen ist bundesweit nach wie vor der wichtigste vermeidbare Krebsrisikofaktor." Eine Fürsorgepflicht sieht Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe, vor allem gegenüber Minderjährigen: "Technische Jugendschutzvorrichtungen zur Altersprüfung an Zigarettenautomaten sind unzureichend. Zigarettenpackungen können von der Tabakindustrie immer noch als eine wichtige Werbefläche genutzt werden. Und nicht zuletzt hat auch das Rauchen in Film und Fernsehen durchaus Einfluss auf das Rauchverhalten. Es wird als ein kausaler Faktor für die Initiierung des Rauchens im Kindes- und Jugendalter angesehen".

Werbeausgaben unverändert

Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Tabakindustrie und neuartiger Erzeugnisse, widerspricht. Tabakwerbung führe nicht dazu, dass mehr Menschen mit dem Rauchen beginnen oder weniger Konsumenten das Rauchen aufgeben. "So hat sich bei stabilen Marketingausgaben der Hersteller die Raucherquote unter Erwachsenen in Deutschland in den vergangenen Jahren um etwa 30 Prozent verringert. Unter Kindern und Jugendlichen ist die Raucherprävalenz (Anzahl der wegen des Rauchens erkrankter Menschen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, Anm. d. Red.) noch deutlicher zurückgegangen".

Die Tabakindustrie kritisiert die beschlossene schrittweise Verschärfung der Verbote als Wettbewerbsverzerrung: "Das bestehende faktisch vollständige Werbeverbot für ein an Erwachsene frei verkäufliches Produkt ist ein bislang unbekannter Eingriff in die unternehmerische Freiheit, den es in der freien Marktwirtschaft nicht geben darf", sagt Mücke. Das gehe insbesondere zu Lasten innovativer, kleiner oder neuer Marktteilnehmer. Bestehende Marktanteile würden eingefroren und Konsumenten nicht mehr ausreichend über Produktinnovationen und neuartige Produkte informiert. Vor diesem Hintergrund sei "eine unterschiedliche Handhabung von Werbeverboten bei Tabak, Alkohol und Zucker nicht nachvollziehbar."
Das Geld der Tabakindustrie hilft Kommunen

Möglicherweise wollen Kommunen auch nicht ganz auf Tabakwerbung verzichten, helfen die beleuchteten Reklamen doch bei Aufbau und Unterhalt von Haltestellen der Verkehrsbetriebe. Der Fachverband Außenwerbung stellt fest, dass das Verbot der Tabakaußenwerbung zu einem Umsatzverlust von bis zu 20 Prozent führen würde.

All das dürfe kein Argument sein, Werbung für ein Produkt zu machen, an dem weltweit mehr als acht Millionen Menschen im Jahr sterben, hält der Nichtraucherschutzverband dagegen: "Da praktisch niemand mehr nach dem 25. Lebensjahr mit dem Rauchen beginnt, muss sich die Tabakwerbung zwangsläufig an Jugendliche richten. Ein Tabakwerbeverbot bedeutet also in erster Linie Jugendschutz."
] QUELLE [ https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/tabaklobby-werbeverbot-101.html ]
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08.06.2021
Wegen Steuern und Verboten
Wie sich Tabakkonzerne neu ausrichten.
Noch immer erzielen die großen Tabakkonzerne Milliardengewinne mit Zigaretten. Doch nach erfolgreichen Jahrzehnten steuern BAT, Altria & Co. angesichts zunehmender Verbote und steigender Tabaksteuern langsam um.

Noch betreiben sie ein äußerst lukratives Geschäft. Doch die Erlöse und Gewinne der großen Tabakkonzerne dürften in den kommenden Jahren weiter unter Druck geraten. Neue Beschränkungen könnten die Gewinne schmälern, höhere Steuern sollen in der Corona-Krise Staatseinnahmen erhöhen und werden die Preise für den "blauen Dunst" weiter in die Höhe schrauben.

In Deutschland steht die erste Erhöhung der Tabaksteuern seit 2015 an. Im Frühjahr einigten sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD auf die Rahmenbedingungen der Steuererhöhungen. Damit sollen zusätzliche Einnahmen von 11,3 Milliarden bis Ende 2025 erzielt werden. Gut die Hälfte davon soll durch die klassische Tabaksteuer mehr eingenommen werden, E-Zigaretten sollen Steuereinnahmen von drei Milliarden Euro erzielen und auch weniger schädliche Produkte der Branche sollen knapp zwei Milliarden Euro beisteuern. Dazu gehören etwa Tabakerhitzer, die die Hersteller in den vergangenen Jahren auf den Markt gebracht hatten. Die Steuererhöhungen sollen schrittweise ab 2022 starten.
"Rauchfreies Deutschland" gefordert

Für die Tabakkonzerne ist dies ein weiterer Einschnitt, nachdem Mitte 2020 der Verkauf von Mentholzigaretten in der EU verboten wurde. Den Gesundheitsorganisationen geht die Steuererhöhung aber nicht weit genug. Noch deutlich höhere Steuern seien nötig, um Menschen vom Rauchen abzubringen, so etwa eine Stellungnahme des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). Anlässlich des Weltnichtrauchertags am 31. Mai forderten etwa das Aktionsbündnis Nichtrauchen und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DPG) ein "rauchfreies Deutschland" bis zum Jahr 2040.

Bis dahin dürfte es noch ein weiter Weg sein. Zwar sank der Tabakkonsum zwischen 2011 und 2020 um etwa 30 Prozent. Noch immer aber raucht knapp ein Viertel der Erwachsenen in Deutschland.
Milliardenerträge mit Zigaretten

Die Tabakkonzerne, für die Deutschland ein wichtiger, aber nicht entscheidender Markt ist, steuern seit Jahren um, doch mit der traditionellen Zigarette verdienen Altria, Philip Morris International oder British American Tobacco (BAT) weiterhin gut. BAT etwa hat im vergangenen Jahr rund 6,4 Milliarden Britische Pfund netto verdient, ein Großteil davon wurde an die Aktionäre in Form einer Dividende ausgeschüttet. Und die aktuelle Geschäftsprognose für das erste Halbjahr, die heute veröffentlicht wurde, liest sich aus Sicht des Unternehmens nicht schlecht: So erwartet der Konzern für das laufende Geschäftsjahr ein Wachstum von mehr als fünf Prozent. Das übersteigt auch die bisherigen Prognosen.

BAT legt nach eigenen Aussagen mehr Wert auf Produkte "neuer Kategorien" wie E-Zigaretten und Tabakverdampfer. Nach früheren Angaben will der Tabakriese in den kommenden zehn Jahren rund 50 Millionen Kunden für die Verdampfer gewinnen, derzeit liegt die gesamte Kundenbasis bei 150 Millionen.

Auch die großen Konkurrenten Altria und Philip Morris sind im Geschäft mit E-Zigaretten und Tabakverdampfern stark vertreten. Ohne allerdings die klassische Zigarette abzuschreiben. Philip Morris Deutschland etwa erhöhte kürzlich sogar im Werk Dresden die Produktion. Wegen zeitweise geschlossener Grenzen in der Pandemie nahm die Nachfrage nach Zigaretten aus heimischer Produktion sogar zu. Zudem verzeichnete das Unternehmen höhere Nachfrage nach "Feinschnitt"-Tabak. Er wird für selbst gedrehte Zigaretten genutzt - Raucher suchen stärker nach kostengünstigen Alternativen zur Zigarette aus der Packung.
Tabakverdampfer und Cannabis-Produkte

Wie schnell die Tabakkonzerne strategisch umsteuern können, werden die kommenden Jahre zeigen. So wollen einige der Hersteller auch neue Produkte ohne Nikotin, dafür aber mit Koffein anbieten. Auch an Cannabis-Produkten arbeiten sie. Eine weitere Legalisierung von Cannabis könnte ihnen neue Milliardenumsatzquellen erschließen.

Der Druck auf die klassische Zigarette von staatlicher Seite dürfte diesen Wandlungsprozess der Anbieter aber beschleunigen und gleichzeitig belasten. Das gilt vor allem für den weltweit wichtigsten Absatzmarkt der Tabak-Multis, die USA: Die neue US-Regierung unter Joe Biden will laut Medienberichten den Nikotingehalt bei Zigaretten so weit absenken, dass sie nicht mehr süchtig machen sollen. Zudem könnten Mentholzigaretten auch den USA vor einem Verbot stehen.

] QUELLE [ https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/tabakkonzerne-corona-steuer-101.html ]
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FAQ
04.05.2016
EuGH-Urteil zur Tabakrichtline Regelungen gegen die Nikotinsucht
Der Europäische Gerichtshof hat gleich drei Verfahren rund um die EU-Tabakrichtlinie entschieden - und sie uneingeschränkt bestätigt.
 Der Europäische Gerichtshof hat gleich drei Verfahren rund um die EU-Tabakrichtlinie entschieden - und sie uneingeschränkt bestätigt. Die klagenden Tabakkonzerne müssen sich jetzt schon in wenigen Tagen auf tiefgreifende Änderungen einstellen.
Was ist die Tabakrichtlinie?

Jährlich sind laut Angaben der EU-Kommission etwa 700.000 Todesfälle in der EU auf die Folgen des Rauchens zurückzuführen. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum sterben durchschnittlich "nur" etwa 43.000 Menschen durch Autounfälle. Um diese hohe Zahl zu senken und auf die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens hinzuweisen, will der EU-Gesetzgeber schon den Anfängen wehren: Mit der Richtlinie für Tabakerzeugnisse, der sogenannten "Tabakrichtlinie", stellt die Europäische Union darum verbindliche Maßgaben für die Herstellung und den Verkauf von Tabakprodukten auf. Dazu zählen etwa Zigaretten, Tabak, Zigarren und elektronische Zigaretten. Vor allem geht es dem EU-Gesetzgeber um junge Menschen. Denn die meisten Raucher geraten sehr früh in die Abhängigkeit - rund 70 Prozent schon als Jugendliche. Die EU will darum die Attraktivität von Zigaretten vor allem für junge Menschen reduzieren. So sollen irreführende und verkaufsfördernde Elemente von den Zigarettenschachteln verbannt werden, stattdessen sollen großflächige Warnhinweise zur Pflicht werden. Für viele Zigarettenhersteller sind die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen unerwünscht: Sie befürchten Umsatzeinbußen.
Was soll sich konkret ändern?

Eine ganze Menge: Die wohl drastischste Veränderung betrifft die Aufmachung der Zigarettenschachteln: 65 Prozent der Fläche von Vorder- und Rückseite müssen künftig von kombinierten Warnhinweisen eingenommen werden, bestehend aus Text und Bild. Diese Bilder zeigen bewusst drastisch, welche gesundheitliche Folgen das Rauchen mit sich bringen kann, etwa indem sie eine Raucherlunge oder ein Raucherbein abbilden.

Zudem ermächtigt die Richtlinie die Mitgliedsstaaten, sogar noch weiter zu gehen und Einheitsverpackungen vorzuschreiben. Außerdem verbietet die Richtlinie  Zigaretten und Tabak mit charakteristischen Aromen. Dazu zählen etwa Mentholzigaretten - weil diese in der Regel tiefer inhaliert werden. Sie sollen mit einer Übergangsfrist von vier Jahren vom Markt verschwinden. Die Hersteller müssen zudem neue Tabakprodukte melden, bevor sie sie auf den EU-Markt bringen. Und auch für die Packungsgröße und -form gibt es genaue Vorgaben: Quaderförmig, Inhalt mindestens 20 Zigaretten. Kleine, besonders günstige "Probepackungen", auf denen man die Warnhinweise nicht gut lesen kann, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Auch für elektrische Zigaretten (zum "Dampfen") werden eine Reihe Sicherheits- und Qualitätsanforderungen festgelegt.
Ab wann sollen die neuen Regelungen gelten?

Schon sehr bald. Beschlossen wurde die Richtlinie bereits 2014. Jetzt, im Mai 2016, läuft die Frist für die Mitgliedsstaaten ab, die Vorschriften der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist dies schon durch das Tabakerzeugnisgesetz geschehen. Es tritt ab dem 20. Mai in Kraft und setzt die neuen EU-Regelungen 1:1 um. Da der EuGH in den aktuellen Verfahren diese Richtlinie nicht gekippt hat, werden noch in diesem Monat die neuen Regelungen gültig. Die Hersteller dürfen allerdings noch ihre Restbestände "abverkaufen". Für einige Regelungen, wie das Verbot von Mentholzigaretten, gibt es eine Übergangsfrist von vier Jahren. Sie sollen im Mai 2020 endgültig vom Markt verschwinden.
Worum genau ging es in den aktuellen Gerichtsverfahren?

Der EuGH musste sich in gleich drei Verfahren mit der Tabakrichtlinie auseinandersetzen. Auch wenn diese Verfahren in unterschiedlicher Stoßrichtung geführt und von unterschiedlichen Klägern betrieben wurden, ging es zumindest mittelbar jeweils auch um die Geltung der Tabakrichtlinie. Damit ist der Ausgang der Verfahren auch für Deutschland interessant.

So klagte Polen (mit der Unterstützung Rumäniens) gegen das Verbot von Mentholzigaretten. Das sei unverhältnismäßig und solle stattdessen von den Einzelstaaten in Eigenregie entschieden werden. Darum sei die EU-Richtlinie in diesem Punkt für nichtig zu erklären. Die Zigarettenhersteller Philip Morris (unter anderem Marlboro) und British American Tobacco (unter anderem Lucky Strike), klagten gegen die Umsetzung der Richtlinie in britisches Recht, unter anderem in Bezug auf die Packungsgestaltung. Die Firma Pillbox 38 stellt E-Zigaretten her und klagte ebenfalls in England. Das Argument: Die Richtlinie stelle wettbewerbswidrige Anforderungen für den Vertrieb von E-Zigaretten auf und behindere den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr.
Was sagt die Generalanwältin des EuGH?

Im Dezember hatte Juliane Kokott, die deutsche Generalanwältin am EuGH, ihren Schlussantrag vorgelegt, eine Art unabhängiges Gutachten, das die Richter bei der Urteilsfindung unterstützen soll. Sie kam darin zu dem Schluss, dass die Tabakrichtlinie entgegen der Einwendungen der verschiedenen Kläger in vollem Umfang gültig sei. Der Gesundheitsschutz der Bürger sei ein legitimes Ziel. Der EU-Gesetzgeber habe einen weiten gestalterischen Spielraum dabei, dieses Ziel zu erreichen, so das Fazit von Kokott.
Wie sieht das Urteil aus?

Der Europäische Gerichtshof folgt dem Antrag der Generalanwältin. Die EU-Tabakrichtlinie ist nach dem Urteil der Luxemburger Richter uneingeschränkt gültig. So sei es legitim, dass die EU einerseits für den Gesundheitsschutz ihrer Bürger Sorge tragen will. Auch habe die EU die Kompetenz, für eine Vereinheitlichung des Binnenmarktes zu sorgen. Die beschlossenen Maßnahmen zur einheitlichen Gestaltung der Packungen halten die Richter für durchaus geeignet, die Verbraucher vor den mit dem Tabakgebrauch verbundenen Gefahren zu schützen. Zum anderen gehe diese Auflage nicht über die Grenzen dessen hinaus, "was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich" sei. Mit ähnlicher Argumentation bekräftigen die EU-Richter auch das Verbot von Mentholzigaretten ab Mai 2020 und die Auflagen für den Vertrieb von E-Zigaretten. Diese Maßnahmen erleichterten "das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse" und seien zugleich geeignet, einen hohen Schutz der menschlichen Gesundheit, besonders für junge Menschen, sicherzustellen. Mit dem heutigen Urteil steht also die Tabakrichtlinie auf festem rechtlichen Grund.

Über die Klagen der Zigarettenhersteller wird aber letztlich im Vereinigten Königreich entschieden, weil der EuGH nur Vorlagefragen der nationalen Gerichte zu europarechtlichen Fragen beantwortet. Allerdings ist der britische High Court, was die Auslegung des EU-Rechts betrifft, an das Urteil aus Luxemburg gebunden. Für alle anderen EU-Staaten, also auch für Deutschland, gilt diese Auslegung jetzt ebenfalls.
] QUELLE [ https://www.tagesschau.de/inland/faq-tabakrichtlinie-101.html ]
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Exklusiv
17.11.2020
Lobbyismus-Bericht Zögerliches Vorgehen gegen Tabakindustrie
Das WHO-Abkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums wird einem Bericht zufolge nur schleppend umgesetzt.
 Vor 15 Jahren trat das WHO-Abkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums in Kraft. Ein Bericht verschiedener Organisationen, der tagesschau.de vorab vorlag, stellt Deutschland bei der Umsetzung ein schlechtes Zeugnis aus.

Insgesamt 182 Staaten haben sich im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation WHO dazu verpflichtet, den Tabakkonsum zu bekämpfen und einzuschränken. Die Nichtregierungsorganisation (NGO) "Global Center for Good Governance in Tobacco Control" bewertet regelmäßig, wie weit die einzelnen Länder in dieser Frage vorangekommen sind. In Deutschland beteiligten sich an der Erstellung des "Index zur Einflussnahme der Tabakindustrie" unter anderem das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie sowie Organisationen wie Unfairtobacco, die sich für Nichtraucherschutz und gegen den Einfluss der Tabakindustrie engagieren.

Laut WHO sterben jedes Jahr etwa 125.000 Menschen in Deutschland vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums. Ungefähr ein Viertel der über-15-Jährigen konsumiert regelmäßig Tabakprodukte, Männer etwas öfter als Frauen. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgekosten werden vom DKFZ auf jährlich rund 97 Milliarden Euro beziffert. Dem stünden Tabaksteuer-Einnahmen von lediglich 14 Milliarden Euro gegenüber.
Deutschland belegt hinteren Platz im Ranking

In der NGO-Rangliste schneiden unter den europäischen Ländern Frankreich (Platz 2), Großbritannien (Platz 4) und die Niederlande (Platz 8) wesentlich besser ab als Deutschland - auf Platz 23 von insgesamt 34 untersuchten Staaten. Nur Spanien und Rumänien schneiden genauso schlecht bzw. noch schlechter ab. Auf der Tabakkontroll-Skala der europäischen Krebshilfe-Organisationen aus dem vergangenen Jahr belegte Deutschland sogar den letzten Platz.

Die Organisationen beklagen insbesondere, dass Deutschland seit 2010 praktisch keine neuen Maßnahmen gegen Tabakkonsum umgesetzt habe. Obwohl Sponsoring und andere Zuwendungen an Staaten und Politik laut Artikel 5.3 des WHO-Abkommens vermieden werden sollten, bemängeln die Verfasser, dass Tabakunternehmen auf "Aktivitäten im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) setzen, um ihr Ansehen zu verbessern und Zugang zu politischen Entscheidungsträgern und Medien zu erhalten".
Kulturfinanzierung durch Stiftungen

So fördert zum Beispiel die Körber-Stiftung bundesweit Wissenschaft, Bildung und Kultur, aber auch Altenhilfe und Wohlfahrtswesen. Die Stiftung generiert ihre Finanzmittel aus der Körber-Gruppe, deren Besitzer sie ist. Zur Körber-Gruppe wiederum gehört Hauni, der weltweit führende Hersteller von Zigarettenmaschinen, der eigenen Angaben zufolge "zwei Drittel aller Filterzigaretten und Tabakprodukte weltweit" produziert.

Allein in Hamburg förderte die Stiftung 2018 und 2019 Kultur- und Bildungseinrichtungen mit mehr als 500.000 Euro. Die Hamburger Kulturbehörde antwortete auf Anfrage von tagesschau.de, dabei handle "es sich nicht um Lobbyarbeit, sondern um ein seit vielen Jahrzehnten sehr verdienstvolles Engagement".

Ein weiteres Beispiel ist der Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten, der sich an Kinder und Jugendliche richtet und insgesamt ein Preisgeld von mehr als 250.000 Euro ausschüttet. Ein Sprecher des Bundespräsidialamts teilte dazu auf Anfrage von tagesschau.de mit, die Körber-Stiftung widme sich "gesellschaftlichen Fragestellungen" und betreibe "keine Projekte, die die Debatte um Tabakkonsum beeinflussen oder dessen negative Folgen negieren". Es gäbe "keine inhaltlichen Zusammenhänge zwischen der Stiftung und den Geschäftsfeldern der Körber AG", zudem gehöre die Hauni AG "nach der Definition des Rahmenübereinkommens der WHO" gar "nicht zur Tabakindustrie".
"Kein Teil der Tabakindustrie"

Auch die Körber-Stiftung selbst teilt auf Anfrage von tagesschau.de mit, es sei "falsch", dass der Index die Körber AG als Teil der Tabakindustrie sehe. "Als Zulieferer ist der Körber-Konzern laut Definition der WHO nicht Teil der Tabakindustrie", heißt es in der Stellungnahme. "Sponsoring- und/oder CSR-Aktivitäten für den Körber-Konzern" seien als unternehmenstragende Stiftung darüber hinaus ausgeschlossen. "Die strikte Trennung von gemeinnütziger Stiftungsarbeit" und unternehmerischen Interessen sei und bleibe die oberste Maxime der Stiftung.

Für die NGOs ist diese Argumentation offenbar nicht überzeugend. Sie bezeichnen die Körber-Stiftung als einen "der größten CSR-Akteure der Tabakindustrie in Deutschland" und verweisen darauf, dass es in den Richtlinien zum Abkommen heiße, dieses umfasse "alle Organisationen oder Einzelpersonen, die an der Förderung der Interessen der Tabakindustrie arbeiten". Die Körber AG, die sich selbst als "Partner der Tabakindustrie" bezeichne, gehöre demzufolge zu diesem Kreis. Zudem nehme der Maschinenhersteller Hauni als Industrie-Vertreter an Anhörungen zur EU-Tabakproduktrichtlinie teil. Die Firma sei ein einflussreicher Player im globalen Tabakmarkt.
Welchen Einfluss übt die Industrie aus?

Da Spenden der Tabakindustrie an politische Parteien in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern nach wie vor erlaubt sind, erhielten CDU, CSU und SPD sowie die FDP laut dem Bericht 2018 und 2019 Spenden in Höhe von mindestens 200.000 Euro. Doch dies sei "nur die Spitze des Eisbergs", da es sich nur um die Beträge handle, die als Parteispenden offengelegt werden müssten. Das Sponsoring für Parteitage und Veranstaltungen bleibe dagegen außen vor, sei in der Summe aber mutmaßlich noch bedeutender.

Dass es der Tabakindustrie unter anderem gelungen sei, die Einführung eines Außenwerbeverbots, das laut WHO-Abkommen bis 2010 umgesetzt sein sollte, bis mindestens 2022 hinauszuzögern, spreche für den Erfolg der Lobbyarbeit. Auch geplante, regelmäßige Anhebungen der Tabaksteuer, die insbesondere Jugendliche vom Einstieg in die Nikotinsucht abhalten sollen, seien nicht vollzogen worden. Für Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum "nimmt die Industrie in Deutschland recht stark Einfluss auf politische Entscheidungen zur Eindämmung des Tabakkonsums", wie sich an diesen Beispielen und an "ebenfalls über Jahre hinweg verzögerten Nichtraucherschutzgesetzen" zeige.

Der Bericht führt dies nicht zuletzt auf die zahlreichen Zugänge der Industrie zu Spitzenpolitikern zurück, zu denen das Sponsoring von Parteitagen, Sommerfesten, Neujahrsempfängen ebenso zähle wie Stiftungsaktivitäten. Dort hätten hochrangige Industrievertreter im Rahmen von VIP-Lounges und ähnlichen Einrichtungen Entscheidungsträger informell treffen können. Zudem gebe es auch noch eine Reihe von offiziellen Begegnungen auf Minister- und Staatssekretär-Ebene, die aber erst durch eine Kleine Anfrage der Linkspartei öffentlich geworden seien. Für die Verfasser des Berichts alles Lobbytreffen, die das WHO-Abkommen eigentlich verhindern soll.

] QUELLE [ https://www.tagesschau.de/investigativ/rauchen-tabaklobby-101.html ]

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to be accomplished ...