Hallo Mensch ...
Sehr geehrte Damen und Herren ...

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DAS SCHREIBEN AN DAS "Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V. (SOLAWI)" ! ! !
Drücke einfach HIER 'drauf. Und fange damit an. Das ist das eigentlich Wesentliche !
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Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestartet ...
[ https://www.landkreis-kusel.de/buergerservice-und-verwaltung/themen/landwirtschaft-tierwohl/landwirtschaft ]
[ https://www.landkreis-kusel.de/aktuelles/pressemeldungen/juni/antragsverfahren-agrarumwelt-und-klimamassnahmen ]
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 30. Juni 2023 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen - die Kreisverwaltungen halten Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Verfahren.
Das ist die Verlautbarung des Landkreis Kusel ! Da findest du aber keine Anträge ! Und ich bin da auch nur durch Zufall 'drüber gestolpert. Sonst findet man das einfach nicht.
Soweit ich das verstanden habe bietet das "Förderungs-Paket" Möglichkeiten. Bzw. eigentlich auch die Hilfestellung bei der Notwendigkeit auf neue Richtlinien der EU betreffend dem so benannten "Klimawandel" reagieren zu können, und staatliche Förderung zu erhalten. Alle Info's dazu unter agrar/#foerderung ...

AGRAR + KLIMA = FÖRDERUNGSRUNDE 2023
: BILDQUELLE : https://www.landkreis-kusel.de/bilder/news/landwirtschaft.jpg :


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Auf dem Weg zu lebendigen Dörfern . . .
Eine empirische Untersuchung zu den Gestaltungspotentialen von Bewohner:innen in ländlichen Räumen Ostbrandenburgs
Von Ramona Schmidt
[ https://www.studies4future.de/post/auf-dem-weg-zu-lebendigen-dörfern ]
Aufbruch in eine demokratische Wirtschaft !
Wie Kommunen transformative Unternehmen stärken können
Von Lukas Warning
[ https://www.studies4future.de/post/aufbruch-in-eine-demokratische-wirtschaft ]
Potenziale moderner Subsistenzwirtschaft - Teil 1
Über die Transformation unseres Ernährungssystems
von Kai-Henrik Thomas
[ https://www.studies4future.de/post/potenziale-moderner-subsistenzwirtschaft-teil-1 ]
Saatgut als Gemeingut !!!
Über das transformative Potential von Commons in der Landwirtschaft.
Von Kai-Henrik Thomas
[ https://www.studies4future.de/post/saatgut-als-gemeingut-über-das-transformative-potential-von-commons-in-der-landwirtschaft ]
Was heißt hier eigentlich Transformation ?
Von Daniela Gottschlich
[ https://www.studies4future.de/post/was-heißt-hier-eigentlich-transformation ]
Globale Verantwortung und lokales Handeln sind gefordert !
Öffentliche Beschaffung als zentraler Bestandteil einer ökologischen und sozial verantwortlichen Transformation.
Ein Gastbeitrag zu ökosozialer Beschaffung.
Von Achim Trautmann
[ https://www.studies4future.de/post/globale-verantwortung-und-lokales-handeln-sind-gefordert ]
Vielfältig denken, transformativ handeln ...
Pluraler und transformativer Wirtschaftsjournalismus in der Praxis.
Von Valentin Sagvosdkin
[ https://www.studies4future.de/post/vielfältig-denken-transformativ-handeln ]
Neues Handbuch für soziale Bewegungen ...
Mit dem neuen Handbuch des ILA-Kollektivs „Die Welt auf den Kopf stellen“ wollen wir Menschen in sozialen Bewegungen bei der Entwicklung von Strategien für radikale Transformation unterstützen. Dafür bringen wir Theorie und Praxis, Wissenschaft und Aktivismus und Transformations- und Bewegungsdebatten zusammen.
Von Tobias Kalt
[ https://www.studies4future.de/post/was-heißt-hier-eigentlich-transformation ]
Du bist politisch aktiv und engagierst dich für gesellschaftlichen Wandel ? Eure Gruppe hetzt von Aktionstag zu Demo, doch es fehlt die Zeit für den Blick auf das große Ganze ? Du siehst, dass euer Protest oder euer Stadtteilgarten gedeiht, aber bist unschlüssig, wie daraus ein gutes Leben für alle wachsen kann ? Dann spürst du sicher auch, dass maßgebliche Schritte für nachhaltige, weitreichende politische Entscheidungen nicht absehbar sind - und das, obwohl die Zeit immer mehr drängt !
Da bist du nicht allein : Zahlreiche Menschen haben kluge Gedanken zum Thema Transformation zu Papier gebracht. Leider verstauben viele dieser Erkenntnisse in dicken wissenschaftlichen Büchern. Gleichzeitig haben soziale Bewegungen wertvolle Erfahrungen gesammelt und einzelne wichtige Kämpfe für gesellschaftliche Veränderungen gewonnen. Dieses Handbuch bringt Theorie und Praxis zusammen. Es führt verständlich in zentrale Begriffe ein und stellt vielfältige Übungen vor. So kann es Gruppen und einzelne Personen, die sich der sozial-ökologischen Linken zugehörig fühlen, darin unterstützen, Strategien für gesellschaftliche Transformation zu schärfen.
Im I.L.A. Kollektiv organisieren sich junge Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen, die sich mit den Problemen der imperialen Lebensweise und Möglichkeiten solidarischer Alternativen auseinandersetzen. Unter dem Kürzel I.L.A. entwickeln und erproben sie Transformationsstrategien für einen sozial-ökologischen Wandel und verknüpfen wissenschaftliche Analyse mit politischer Praxis. Das I.L.A. Kollektiv führt Bildungs- und Forschungsprojekte durch und ist politisch und öffentlichkeitswirksam aktiv. Das gemeinsame Ziel: ein Gutes Leben für alle !
Mehr Infos zum ILA-Kollektiv auf ilakollektiv.org >>.
I.L.A. KOLLEKTIV
Die Abkürzung I.L.A. steht für »imperiale Lebensweise und Ausbeutungsstrukturen im 21. Jahrhundert« und entstammt der gleichnamigen Schreibwerkstatt, in der sich das Kollektiv gefunden hat und in der die Publikation über ein Jahr erarbeitet wurde.
Die I.L.A. Werkstatt lief vom 01. April 2016 bis zum 31. Mai 2017 als Projekt des gemeinnützigen Vereins Common Future e.V. unter der Leitung von Dr. Tom Kopp und Dipl.-Ing. Karin Walther.
Wie kommt ihr an das Handbuch ?
    Das Handbuch ist kostenlos auf unserer Website zum Download verfügbar:   
    [ https://ilakollektiv.org/trafo ]
    Als Buch lässt es sich beim Oekom-Verlag bestellen:
    [ https://www.oekom.de/buch/die-welt-auf-den-kopf-stellen-9783962384050 ]
Falls ihr Lust drauf bekommen habt und das Buch für eure Gruppe haben wollt, schreibt an post@ilakollektiv.org !
Und wir schicken euch ein Freiexemplar.
Care-Arbeit vergemeinschaften ?!
Gemeinschaftsküchen zwischen kapitalistischer Ausbeutung und emanzipatorischer Nische
Von Annika Fuchs
[ https://www.studies4future.de/post/care-arbeit-vergemeinschaften ]


Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

[ https://bus.rlp.de/kategorie?area=Kusel&areaId=8955640&pstCatId=247242681&ags=07336 ]

Eine intakte Tier- und Pflanzenwelt und eine lebendige Natur sind wichtig für unsere Lebensqualität. Hier finden Sie Services und Informationen über das Thema Naturschutz – beispielsweise über den richtigen Umgang mit Abfällen, Chemikalien und Emissionen.

WEGWEISER SORTENVIELFALT FÜR GARTEN, FELD UND KÜCHE
[ https://www.biodiversitaet.dlr.rlp.de/..../Sortenvielfalt-November%202019.pdf ]

: CONTENT - INHALT :

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gewähren

Sie führen einen landwirtschaftlichen Betrieb in Rheinland-Pfalz oder Ihre Flächen befinden sich in Rheinland-Pfalz?

Akteneinsicht in archivierte Bauakten (Bauaktenarchiv)

Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.

Biosphärenreservate
Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen gemeinsam mit den hier lebenden und arbeitenden Menschen eine wirtschaftliche Form der Landnutzung entwickelt und umgesetzt werden soll, die zugleich dem Schutz und der Pflege einer lebenswürdigen Umwelt und bestimmter Lebensräume für Pflanzen und Tiere dient.

Um allen Zielen gerecht werden zu können, gliedern sie sich - abgestuft nach dem Einfluss menschlicher Tätigkeit - in verschiedene Zonen. Biosphärenreservate sind rechtsverbindlich festgesetzte, einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

  1.  großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,
  2.  in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,
  3.  vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und
  4.  beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.

Die Ziele des Biosphärenreservats gehen weit über den Schutz der Natur hinaus. Es soll Chancen für ein neues Miteinander von Mensch und Natur und Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung der Region eröffnen.

Biosphärenreservate dienen, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Rechtsgrundlage
Biotopkataster/ Biotopkartierung

Die Durchführung des Biotopkatasters/der Biotopkartierung dient der Erfassung geschützter bzw. für den Naturschutz schutzwürdiger Lebensräume.

Biotopschutz/ Biotoppflege

Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

Intensive Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Beim Biotopschutz stehen die Lebensgemeinschaften und Lebensräume der verschiedenen Arten im Zentrum der Bemühungen.

Von besonderer Bedeutung für den Naturschutz sind sowohl die naturnahen Biotope als Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche; Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen; offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte; Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder oder offene Felsbildungen) als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft wie Heiden, Magerrasen, Alleen oder Streuobstbestände im Außenbereich.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen ?

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten oder beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

An wen muss ich mich wenden ?

Ob ein Biotop einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegt, können Sie bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt erfragen.
Ferner können Sie dort erfragen, ob sie für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen als Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Landes beantragen können.

Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
Die Eingriffsregelung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) umfasst die Mitwirkung des Naturschutzes bei allen Planungen und Maßnahmen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes zur Folge haben können. Im Vordergrund steht die Vermeidung solcher Beeinträchtigungen. 
 
Unvermeidbare Beeinträchtigungen führen ggf. zur Unzulässigkeit des Vorhabens oder sind durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Bestandsdokumentation vor Durchführung des Eingriffs sowie dessen Auswirkungen, vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen und Kompensation sind vom Vorhabensträger in einem Fachbeitrag  Naturschutz zur fachlichen Prüfung vorzulegen.

Rechtsgrundlage
Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) können weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (z. B. Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).
Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien vereinbaren

Allgemeine Informationen Rheinland-Pfalz ...

Erstaufforstungsgenehmigung beantragen

Sie wollen eine waldfreie Fläche neu zu einem Wald bepflanzen? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

Fachinformationssystem Boden (FISBO) Auskunft erhalten

Daten, die zum Thema vorsorgender Bodenschutz in Rheinland-Pfalz vorliegen ...

Forstliche Förderung

Sie möchten in Ihrem Wald eine forstliche Maßnahme durchführen und wollen wissen, ob es hierfür eine finanzielle Förderung gibt?

Futtermittelkontrolle

Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 17,68 Mrd. Euro (2012) das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel.

Förderung von Projekten von Verbänden im Umweltschutz und im Naturschutz

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten.

Klimaschutz auf Kommunalebene

Beim Klimaschutz handelt es sich um Maßnahmen zur Eindämmung der menschengemachten globalen Erderwärmung.

Landschaftsmodelle

Topografische Darstellungen der Erdoberfläche werden für viele Planungen und Visualisierungen benötigt.

Landschaftspflege

Ziel des Naturschutzes und Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in Rheinland-Pfalz bevorzugt in Schutzgebieten durchgeführt.
Das Land fördert die Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme und durch Kompensationsmaßnahmen. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, in der Regel Landwirte.

Rechtsgrundlage
Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist die zusammenfassende Fachplanung des Naturschutzes.

Landschaftsschutz

Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

  • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
  • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
  • besonderen Bedeutung für die Erholung

Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen ?

Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.
 
Naturschutz

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen ?

Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Rheinland-Pfalz" finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten und beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten.

Tier abgeben im Tierheim

Sie können die artgerechte Haltung Ihres Haustieres nicht mehr sichern? Dann können Sie Ihr Haustier in einem Tierheim abgeben.

Tier vermitteln

Tierheime vermitteln Ihnen in Obhut genommene Tiere. Bei Interesse wenden Sie sich an diese.

Tierschutz leben

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:

  • sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
  • einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
  • die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt

Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von  Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.

Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Rechtsgrundlage
Umweltinformationen

Auf den Internetseiten der Behörden des Landes und der Kommunen finden Sie zahlreiche Umweltinformationen, vor allem zum einschlägigen Umweltrecht. Näheres zum Thema „Informationen zur Umwelt Rheinland-Pfalz“ erhalten Sie auf der Seite des MKUEM.

Was sind Umweltinformationen?

Umweltinformationen geben Auskunft über

  • den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
  • Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
  • Umweltrecht,
  • politische Programme mit Bezug zur Umwelt.  
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden ?

Zuständig ist jede Behörde auf Landes- und Kommunalebene, die über Umweltinformationen verfügt.


Öffentliche Grünflächen

Die Kommunen regeln die Pflege und Erhaltung der öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen eigenständig.

Klimaschutz auf Kommunalebene
    Leistungsbeschreibung:
    Beim Klimaschutz handelt es sich um Maßnahmen zur Eindämmung der menschengemachten globalen Erderwärmung durch die Verringerung des Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen.     
    Dies ist neben einer weltweiten Debatte auch eine kommunale Aufgabe.
    Deswegen müssen Städte und Gemeinden regionale Konzepte entwickeln und diese realisieren.

    Im Fokus liegen u.a. Maßnahmen:
        zur Erhöhung von Energieeffizienz
        zum Einsatz erneuerbare Energien
        zur Aufklärung und Verhaltensänderung
        zur Begrünung und Schattenspenden
        zur Bewässerung und Entwässerung
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
https://bus.rlp.de/detail?searchtext=Klima&infotype=0&area=Kusel&areaId=8956964&pstId=243703705&ags=07336055#result


Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestartet ...
DAS GILT BUNDESWEIT. Und - anzunehmend - in der ganzen EU.
ZU DEN ANTRAGSUNTERLAGEN >>>
Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 30. Juni 2023 Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und zur Förderung des Ökologischen Landbaus stellen - die Kreisverwaltungen halten Antragsformulare vor und erteilen Auskünfte zum Verfahren.
Über Einzelheiten und die Grundsätze zu den Programmteilen und den jeweiligen Ansprechpartnern können sich Interessenten unter www.agrarumwelt.rlp.de informieren und die Antragsvordrucke herunterladen.

Mit dem Start des Antragsverfahrens zur Teilnahmen an Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördern wir landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig zusätzliche Leistungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz sowie für den Landschaftserhalt erbringen. Damit haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das dem Schutz unserer Umwelt dient und dabei nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch den Schutz von Boden und Wasser berücksichtigt und einen Beitrag zum aktiven Klimaschutz leistet“, sagten Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich des Antragsstarts.
Der frühzeitige Start ist insbesondere zur Gewährleistung der naturschutz­fachlichen Begutachtungen im Vertragsnaturschutz vorteilhaft, welche eng an die Vegetation gebunden ist und daher nicht im Herbst/Winter erfolgen können. Auch in Bezug auf die Anbauplanung landwirtschaftlicher Betriebe sollte das Antragsverfahren vor der Herbstaussaat erfolgen.

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
] QUELLE [ https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-in-der-landwirtschaft/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm ]
: Kontakt :
Franz-Josef Scheuer
Tel: 0651 9494-579
Roswitha Koller
Tel: 0651 9494-592
Die Fördermaßnahmen im Rahmen der Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) und der Vorgängerprogramme Programm Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa) sowie Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) zählen zu den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der II. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Die ADD ist Fachaufsichtsbehörde über die für die Durchführung der Agrarumweltmaßnahmen zuständigen Kreisverwaltungen. Vorrangiges Ziel ist deren Unterstützung zur einheitlichen Umsetzung der EU-Förderung in diesem Bereich.
Durch die u. a. EULLa-Maßnahmen soll die Kulturlandschaft erhalten sowie Stoffeinträge und Bodenerosionen reduziert werden; darüber hinaus soll die Artenvielfalt bei Flora und Fauna gesichert und wiederhergestellt und somit ein Beitrag zur Biodiversität geschaffen werden.
Durch diese positiven Umweltaspekte leisten die Agrarumweltmaßnahmen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Pflege der vielfältigen rheinland-pfälzischen Kulturlandschaften. Davon profitieren unmittelbar andere Wirtschaftsbereiche des ländlichen Raums wie z. B. der Tourismus.

GAP-SP 2023-2027 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
    Extensive Grünlandbewirtschaftung
    Vielfältige Kulturen im Ackerbau
    Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau
    Saum- und Bandstrukturen
    Umwandlung von Ackerland in Grünland
    Talauen Südpfalz
    Alternativer Pflanzenschutz
    Vertragsnaturschutz Grünland
    Vertragsnaturschutz Kennarten
    Vertragsnaturschutz Weinberg
    Vertragsnaturschutz Acker
    Vertragsnaturschutz Streuobst
    Biotechnischer Pflanzenschutz
    Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen

Förderanträge können auch für die folgenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:

  • Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
  • Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,   
  • Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
  • Umwandlung von Acker in Grünland,
  • Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
  • Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz & auch Anderswo.
  • Alternative Pflanzenschutzverfahren,
  • Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau

Für die acht landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) soll für Neuanträge ein Finanzplafond von 7,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Verfahrensregeln für die Auswahl. „Wir wollen kein Windhundverfahren. Darum wird bei einer sehr großen Zahl an Anträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und damit der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert“, so Eder und Schmitt.

Zur Förderung der Biodiversität, insbesondere aber auch des Klima- und des Bodenschutzes in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz wird schwerpunktmäßig das Engagement von Landwirtinnen und Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter, kräuterreicher Wiesen, von Streuobstwiesen oder wildkrautreichen Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen, Schmetterlinge oder Wiesenvögel, aber auch die Erhaltung der Kulturlandschaft in den von der Nutzungsaufgabe bedrohten Weinbergslagen an der Mosel und im Mittelrheintal. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.

Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden.

Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden.

EULLa - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Stand: 19.06.2020
Nachfolgend beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zu EULLa
Details verbergen für Was
                                        ist EULLa?Was ist EULLa?

EULLa sind die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme an den Programmteilen ist freiwillig, erfolgt bei Vertragsabschluss aber über eine Laufzeit von 5 Jahren.
EULLa-Teilnehmer erhalten über diesen Zeitraum Förderprämien für die jeweilige Maßnahmenumsetzung.

Wer kann an EULLa teilnehmen?

Die EULLa-Programmteile richten sich vorrangig an Landwirte und Winzer, die gemäß § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gewisse
Mindestgrößen erfüllen.
Darüber hinaus bestehen für einige Programmteile abweichende Zuwendungsvoraussetzungen, die z.B. Privatpersonen eine Programmteilnahme ermöglichen. Hier kann Ihnen ihre zuständige Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) Auskunft über die Zuwendungsberechtigung erteilen.

Ist eine Teilnahme jederzeit möglich?

Nein. Einer Teilnahme geht grundsätzlich immer ein EULLa Antragsverfahren voraus. Nur während dieses Antragszeitraumes können Interessierte einen Antrag auf Teilnahme an einem oder mehreren Programmteilen bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) einreichen. Die Ankündigung des EULLa Antragsverfahrens erfolgt durch offizielle Pressemitteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF). Auch informiert das DLR u.a. durch Zeitungsartikel über die Antragstellung. Die Antragsunterlagen finden Sie in unserem Fachportal Agrarumwelt. Nach fristgerechter Abgabe bearbeitet die Kreisverwaltung die Anträge und schließt bis zum Jahresende die Bewirtschaftungsverträge mit den Antragstellern. Vertragsbeginn ist jeweils zum 01. Januar des Jahres nach der Antragstellung. Die Laufzeit der Verträge beträgt 5 Jahre.

Welche Programmteile gibt es?

Rheinland-Pfalz bietet eine Vielzahl von EULLa Programmteilen an. Um herauszufinden, welche Programme zu Ihnen passen, sollten Sie vorab einen Blick in die Kurzfassungen der EULLa-Programmteile werfen. Eine genauere Beschreibung der Programmteile finden Sie in den EULLa-Grundsätzen.
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                                        bedeutet der Zusatz
                                        Vertragsnaturschutz?Was bedeutet der Zusatz Vertragsnaturschutz?

Einige EULLa-Programmteile tragen den Zusatz "Vertragsnaturschutz". Diese Programmteile sind auf eine Bewirtschaftung der Vertragsflächen ausgelegt, die Lebensräume für Tiere und Pflanzen der Agrarlandschaft schafft oder zur ihrer Erhaltung beiträgt. Im Unterschied zu den übrigen EULLa-Programmteilen, prüft zusätzlich die Vertragsnaturschutzberatung die fachliche Eignung der beantragten Flächen als Vertragsnaturschutzflächen. Daher kann es auch passieren, dass Flächen nicht in vollem Umfang eine Förderung erhalten oder sich auch gar nicht für eine Teilnahme am gewählten Programmteil eignen. Zusätzlich bieten die Vertragsnaturschutzprogramme aber auch abweichende Zuwendungsvoraussetzungen und damit einem erweiterten Personenkreis die Möglichkeit einer Teilnahme an EULLa.

Wer sind meine Ansprechpersonen bei speziellen Fragen?

Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zu EULLa Programmen: DLR EULLa-Beratung
Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zu EULLa Vertragsnaturschutzprogrammen: Vertragsnaturschutzberatung
Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Ökolandbau: Kompetenzzentrum Ökolandbau (KÖL)
Bei verwaltungstechnischen Fragen: Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde)

Über Einzelheiten zu den Programteilen und den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partnern können sich Interessenten informieren unter:
EULLa-Beratung:
[ https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/AnsprechpersonenGruppeLandwirtschaftUmwelt ]
Sollten Sie Fragen zu den EULLa-Programmteilen des Landes Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich bitte an einen der
EULLa-Berater in Ihrer Region.
Bei Fragen zum Verwaltungsablauf wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen der Kreisverwaltungen . . .
Und bei Fragen zum Vertragsnaturschutz an die
Vertragsnaturschutzberatung.

Das Team Agrarumwelt am Standort Bad Kreuznach stellt sich vor:

Name

Telefon

Email

Funktion

Gutzler, Matthias 0671/820 454 Matthias.Gutzler@dlr.rlp.de Leitung, Koordination
Balzert, Alina 0671-820 439 Alina.Balzert@dlr.rlp.de Modellprojekt Kooperative Antragstellung AU
Drusenheimer, Philipp 0671/820 476 Philipp.Drusenheimer@dlr.rlp.de Evaluierung, EULLa Agrarumweltmaßnahmen
Ellwein, Ute 0671/820 424 Ute.Ellwein@dlr.rlp.de Partnerbetrieb Naturschutz
Paulen, Pascal 0671/820 481 Pascal.Paulen@dlr.rlp.de Agrarwirtschaft & Naturschutz, EULLa Agrarumweltmaßnahmen

Investive Förderung im Vertragsnaturschutz

: Bewilligungsstelle und EFP-Prüfteam :
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 431 stehen Ihnen für Auskünfte zu förder- und verwaltungsrechtlichen Fragen zu den jeweiligen Teilbereichen gerne zur Verfügung.
Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: Agrarfoerderung@dlr.rlp.de
Postanschrift:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
- Abt. 431 -
Görresstraße 10
54470 Bernkastel-Kues
: Dienstsitz - Ansprechpartner :
[ https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Ansprechpartner-Bewilligungsbehoerde ]     
Gartenstraße 20
54470 Bernkastel-Kues
Tel. 06531/956-0     
: Abteilungsleiterin :
Frau  Lisa Schmitt
Tel. 06531 956-441
Email: Lisa.Schmitt@dlr.rlp.de

Antragsunterlagen investive Förderung im Vertragsnaturschutz
Stand: 22.06.2023 [ Agrarumwelt@dlr.rlp.de ]
[ https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Ueberblick/AntragsunterlageninvestiveFoerderungimVertragsnaturschutz ]
Download:
Antrag auf investive Förderung_GAP-SP_2023.pdf
Anlage_1_Programmteil_VNG_investive Förderung_2023.pdf
Anlage_1_Programmteil_VNK_investive Förderung_2023.pdf
Anlage_1_Programmteil_VNW_investive Förderung_2023.pdf
Anlage_2_Programmteil_VNW_investive Förderung_2023.pdf
Liste Empfohlene Hochstamm_Stand_10.2019.pdf
Verwendungsnachweis_INV_GAP-SP.pdf
Handlungsanleitung_investive Maßnahmen im Vertragsnaturschutz_GAP-SP.pdf

Dienstleistungszentren Ländlicher Raum ...
[ https://www.dlr.rlp.de/Foerderung ]
[ https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Ueberblick ]

In den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz sind die Aufgaben der Landentwicklung, Ländlichen Bodenordnung und Siedlung, der Berufsbildenden Schulen landwirtschaftlicher Fachrichtungen, der Staatlichen Beratung, des Versuchswesens, der Ernährungsberatung, der angewandten Forschung in Weinbau, Oenologie und Phytomedizin sowie andere weinbauliche, gartenbauliche und landwirtschaftliche Aufgaben zusammengefasst. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum nehmen diese Aufgaben mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung wahr.

Dienststellenanschrift Dienststellenleiter

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel
Bahnhofstr. 32, 56410 Montabaur
Tel.: 02602-9228-0 , Fax.: 02602-9228 27
E-Mail: DLR-WW-OE@dlr.rlp.de

Dr. Johannes Noll
E-Mail: Johannes.Noll@dlr.rlp.de



Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel
Westpark 11 , 54634 Bitburg
Tel.: 06561-9480-0 , Fax.: 06561-9480-299
E-Mail: DLR-Eifel@dlr.rlp.de
Dr. Anja Stumpe
E-Mail: anja.stumpe@dlr.rlp.de

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz
Breitenweg 71, 67435 Neustadt
Tel.: 06321-671-0 , Fax.: 06321-671-222
E-Mail: DLR-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
Dr. Günter Hoos
E-Mail: guenter.hoos@dlr.rlp.de

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel
Görresstr. 10, 54470 Bernkastel-Kues
Tel.: 06531-956-0 , Fax.: 06531-956-103
E-Mail: DLR-Mosel@dlr.rlp.de
Norbert Müller
E-Mail: norbert.mueller@dlr.rlp.de

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Rüdesheimer Str. 60 – 68, 55545 Bad Kreuznach
Tel.: 0671-820-0 , Fax.: 0671-820-600
E-Mail: DLR-RNH@dlr.rlp.de
Michael Lipps
E-Mail: michael.lipps@dlr.rlp.de

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz
Fischerstr. 12, 67655 Kaiserslautern
Tel.: 0631-3674-0 , Fax.: 0631-3674-255
E-Mail: DLR-Westpfalz@dlr.rlp.de
kommisarisch: Michael Lipps
E-Mail: michael.lipps@dlr.rlp.de

[ https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/SERVICE/Elektronische-Kommunikation ]

Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte (NLB) - EL-0501
[ https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/NiederlassungsbeihilfeJunglandwirte ]

Marktstrukturverbesserung (MStV)
[ https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Marktstrukturverbesserung ]

Biodiversität - Förderung historischer Nutzpflanzen
[ https://www.biodiversitaet.dlr.rlp.de/Biodiversitaet ]

Erklärvideo zur GAP 2023 Basiswissen / GLÖZ Standards

[ https://www.youtube.com/@DLRRLP/videos ]
[ https://www.youtube.com/@DLRRLP/playlists ]

Vortragsfolien GAP Informationsveranstaltung vom 12.04.2023
ÖR_EULLa_Online_12_April_2023.pdf
Fragenkatalog_20230412.pdf

: GAP-STRATEGIEPLAN IN RHEINLAND-PFALZ :
[ 230420_GAP-SP_Kurzbeschreibung.pdf (2,07 MB) ]

Kombinationstabelle Ökoregelungen (Eco-Schemes) und GAP-SP (AUKM) 2023-2027

Hier können Sie die Kombinationstabelle für Ökoregelungen und GAP-SP (AUKM) 2023-2027 einsehen und herunterladen. Die Kombinationstabelle gilt nur für Kombinationen aus Ökoregelungen und GAP-SP-Agrarumweltmaßnamen der neuen Förderperiode (neue Verträge ab 2023).

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gewährt bekommen ? + !

    Leistungsbeschreibung:
    Mit dem Programm "Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft" (EULLa) fördert das Land Rheinland-Pfalz eine umweltschonende und nachhaltige Landwirtschaft. Die Landwirte sollen eine aktive Rolle im Umwelt- und Naturschutz übernehmen.
    Um den differierenden Zielsetzungen und spezifischen örtlichen Gegebenheiten zu entsprechen, werden Agrarumweltmaßnahmen angeboten, die den gesamten Betriebszweig oder das gesamte Unternehmen betreffen. Gleichzeitig werden auch einzelflächenbezogene Maßnahmen auf Acker und Grünland angeboten
    Die Programmteilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsauflagen über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste -
Postanschrift
Trierer Str. 49 - 51
66869 Kusel
: Mitarbeiter + Innen :

Frau Tanja Hoffmann

Telefon
06381 424-449
E-Mail
Tanja.Hoffmann@kv-kus.de
Kreisverwaltung Kusel - Referat 31 - Landwirtschaft
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
: Mitarbeiter + Innen :
Frau Cornelia Bäcker
Telefon
06381 424-247
E-Mail
Cornelia.Baecker@kv-kus.de
Herr Joachim Hemm
Telefon
06381 424-245
E-Mail
Joachim.Hemm@kv-kus.de
Herr Martin Klein
Telefon
06381 424-246
E-Mail
Martin.Klein@kv-kus.de
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
https://bus.rlp.de/detail?searchtext=Klima&infotype=0&area=Kusel&areaId=8956964&pstId=210973772&ags=07336055#result

Verfahrensablauf

Nach Registrierung bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung erhalten Sie das Passwort für die elektronische Antragstellung unter www.eantrag.rlp.de auf dem Postweg zugesendet. Hier können Sie sich das Antragsprogramm zur Beantragung von der Agrarförderung herunterladen. Dies gilt für Anträge für die Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie sowie der Kleinerzeugerregelung. Auch die Weitergewährung von  AUKM-Verträgen (Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen) wird über die oben genannte Software beantragt.

Bitte beachten Sie die schriftliche Beantragung bei AUKM-Neuverträgen und der WMO (Weinmarktordnung). Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Kreisverwaltung.

Sie haben einen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen oder sind Neueinsteiger in ein landwirtschaftliches oder weinbauliches Unternehmen? Wenden Sie sich bitte zur Registrierung an Ihre zuständige Kreisverwaltung.



Rechtsgrundlage

Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Landwirtschaft und Landentwicklung (EULLE)“ des Landes Rheinland-Pfalz

Anträge / Formulare

Erstantrag:

Einer Teilnahme geht grundsätzlich immer ein EULLa Antragsverfahren voraus. Nur während dieses Antragszeitraumes können Interessierte einen Antrag auf Teilnahme an einem oder mehreren Programmteilen bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) einreichen. Die Ankündigung des EULLa Antragsverfahrens erfolgt durch offizielle Pressemitteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF). Auch informiert das DLR u.a. durch Zeitungsartikel über die Antragstellung.

Die Antragsunterlagen finden Sie in unserem Fachportal Agrarumwelt. Nach fristgerechter Abgabe bearbeitet die Kreisverwaltung die Anträge und schließt bis zum Jahresende die Bewirtschaftungsverträge mit den Antragstellern. Vertragsbeginn ist jeweils zum 01. Januar des Jahres nach der Antragstellung.

Weitergewährungsantrag:

Die Antragstellung erfolgt bis zum 15. Mai jeden Jahres nur in elektronischer Form.

] QUELLE [ https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Agrarumweltprogramm-EULLa/Antragsunterlagen ]
Antragsunterlagen zur Teilnahme am GAP-Strategieplan nach Verordnung (EU) 2021/2115 für die Förderperiode 2023-2027. .
Bitte reichen Sie die ausgefüllten Vordrucke im Zeitraum vom 05.06 - 30.06.2023 bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung ein. Nachträglich eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltung.