Mit dem Start des
Antragsverfahrens zur Teilnahmen an
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördern wir
landwirtschaftliche Betriebe, die freiwillig
zusätzliche Leistungen für den Umwelt-,
Klima- und Naturschutz sowie für den
Landschaftserhalt erbringen. Damit haben wir
ein Förderinstrument geschaffen, das dem
Schutz unserer Umwelt dient und dabei nicht
nur die Artenvielfalt, sondern auch den
Schutz von Boden und Wasser berücksichtigt
und einen Beitrag zum aktiven Klimaschutz
leistet“, sagten Landwirtschaftsministerin
Daniela Schmitt und Klimaschutzministerin
Katrin Eder anlässlich des Antragsstarts.
Der frühzeitige Start ist insbesondere zur
Gewährleistung der naturschutzfachlichen
Begutachtungen im Vertragsnaturschutz
vorteilhaft, welche eng an die Vegetation
gebunden ist und daher nicht im
Herbst/Winter erfolgen können. Auch in Bezug
auf die Anbauplanung landwirtschaftlicher
Betriebe sollte das Antragsverfahren vor der
Herbstaussaat erfolgen.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
] QUELLE [ https://add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-in-der-landwirtschaft/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm
]
: Kontakt :
Franz-Josef Scheuer
Tel: 0651 9494-579
Roswitha Koller
Tel: 0651 9494-592
Die Fördermaßnahmen im Rahmen der
Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und
Landschaft (EULLa) und der
Vorgängerprogramme Programm
Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa) sowie
Förderprogramm Umweltschonende
Landbewirtschaftung (FUL) zählen zu den
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen
Raumes im Rahmen der II. Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Die ADD ist Fachaufsichtsbehörde über die
für die Durchführung der
Agrarumweltmaßnahmen zuständigen
Kreisverwaltungen. Vorrangiges Ziel ist
deren Unterstützung zur einheitlichen
Umsetzung der EU-Förderung in diesem
Bereich.
Durch die u. a. EULLa-Maßnahmen soll die
Kulturlandschaft erhalten sowie
Stoffeinträge und Bodenerosionen reduziert
werden; darüber hinaus soll die
Artenvielfalt bei Flora und Fauna gesichert
und wiederhergestellt und somit ein Beitrag
zur Biodiversität geschaffen werden.
Durch diese positiven Umweltaspekte leisten
die Agrarumweltmaßnahmen einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Pflege der
vielfältigen rheinland-pfälzischen
Kulturlandschaften. Davon profitieren
unmittelbar andere Wirtschaftsbereiche des
ländlichen Raums wie z. B. der Tourismus.
GAP-SP 2023-2027 Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen
Extensive
Grünlandbewirtschaftung
Vielfältige Kulturen im
Ackerbau
Umweltschonender Steil-
und Steilstlagenweinbau
Saum- und Bandstrukturen
Umwandlung von Ackerland
in Grünland
Talauen Südpfalz
Alternativer
Pflanzenschutz
Vertragsnaturschutz
Grünland
Vertragsnaturschutz
Kennarten
Vertragsnaturschutz
Weinberg
Vertragsnaturschutz Acker
Vertragsnaturschutz
Streuobst
Biotechnischer
Pflanzenschutz
Ökologische
Wirtschaftsweise im Unternehmen
Förderanträge können auch für die folgenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gestellt werden:
- Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,
- Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,
- Anlage von Saum- und Bandstrukturen,
- Umwandlung von Acker in Grünland,
- Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
- Grünlandbewirtschaftung
in den Talauen der Südpfalz & auch
Anderswo.
- Alternative Pflanzenschutzverfahren,
- Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau
Für die acht landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) soll für Neuanträge ein Finanzplafond von 7,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine Million Euro und für den ökologischen Landbau drei Millionen Euro für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Verfahrensregeln für die Auswahl. „Wir wollen kein Windhundverfahren. Darum wird bei einer sehr großen Zahl an Anträgen eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und damit der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert“, so Eder und Schmitt.
Zur Förderung der Biodiversität, insbesondere aber auch des Klima- und des Bodenschutzes in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.
Mit den Angeboten im
Vertragsnaturschutz wird schwerpunktmäßig
das Engagement von Landwirtinnen und
Landwirten, Winzerinnen und Winzern für den
betrieblichen Naturschutz honoriert. Zu den
geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel
der Erhalt und die Entwicklung extensiv
genutzter, kräuterreicher Wiesen, von
Streuobstwiesen oder wildkrautreichen
Ackersäumen als Lebensräume für Wildbienen,
Schmetterlinge oder Wiesenvögel, aber auch
die Erhaltung der Kulturlandschaft in den
von der Nutzungsaufgabe bedrohten
Weinbergslagen an der Mosel und im
Mittelrheintal. Die im Vertragsnaturschutz
beantragten Flächen werden auf
naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine
positive Begutachtung ist Voraussetzung für
die Förderung.
Fachliche
Fragen zum Programm können mit den
Beraterinnen und Beratern der
Dienstleistungszentren für den ländlichen
Raum (DLR) besprochen werden.
Fragen zu den
Vertragsnaturschutz-Programmteilen können
entsprechend mit der
Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen
Landkreis geklärt werden.
EULLa - Häufig gestellte Fragen (FAQ) |
Stand: 19.06.2020 |
Nachfolgend
beantworten wir Ihnen die häufigsten
Fragen zu EULLa Was ist
EULLa?EULLa sind die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme an den Programmteilen ist freiwillig, erfolgt bei Vertragsabschluss aber über eine Laufzeit von 5 Jahren. EULLa-Teilnehmer erhalten über diesen Zeitraum Förderprämien für die jeweilige Maßnahmenumsetzung. Wer kann an EULLa
teilnehmen?
Die EULLa-Programmteile richten sich vorrangig an Landwirte und Winzer, die gemäß § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gewisse Mindestgrößen erfüllen. Darüber hinaus bestehen für einige Programmteile abweichende Zuwendungsvoraussetzungen, die z.B. Privatpersonen eine Programmteilnahme ermöglichen. Hier kann Ihnen ihre zuständige Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) Auskunft über die Zuwendungsberechtigung erteilen. Ist eine
Teilnahme jederzeit möglich?
Nein. Einer Teilnahme geht grundsätzlich immer ein EULLa Antragsverfahren voraus. Nur während dieses Antragszeitraumes können Interessierte einen Antrag auf Teilnahme an einem oder mehreren Programmteilen bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) einreichen. Die Ankündigung des EULLa Antragsverfahrens erfolgt durch offizielle Pressemitteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF). Auch informiert das DLR u.a. durch Zeitungsartikel über die Antragstellung. Die Antragsunterlagen finden Sie in unserem Fachportal Agrarumwelt. Nach fristgerechter Abgabe bearbeitet die Kreisverwaltung die Anträge und schließt bis zum Jahresende die Bewirtschaftungsverträge mit den Antragstellern. Vertragsbeginn ist jeweils zum 01. Januar des Jahres nach der Antragstellung. Die Laufzeit der Verträge beträgt 5 Jahre. Welche
Programmteile gibt es?
Rheinland-Pfalz bietet eine Vielzahl von EULLa Programmteilen an. Um herauszufinden, welche Programme zu Ihnen passen, sollten Sie vorab einen Blick in die Kurzfassungen der EULLa-Programmteile werfen. Eine genauere Beschreibung der Programmteile finden Sie in den EULLa-Grundsätzen. Was
bedeutet der Zusatz
Vertragsnaturschutz?Einige EULLa-Programmteile tragen den Zusatz "Vertragsnaturschutz". Diese Programmteile sind auf eine Bewirtschaftung der Vertragsflächen ausgelegt, die Lebensräume für Tiere und Pflanzen der Agrarlandschaft schafft oder zur ihrer Erhaltung beiträgt. Im Unterschied zu den übrigen EULLa-Programmteilen, prüft zusätzlich die Vertragsnaturschutzberatung die fachliche Eignung der beantragten Flächen als Vertragsnaturschutzflächen. Daher kann es auch passieren, dass Flächen nicht in vollem Umfang eine Förderung erhalten oder sich auch gar nicht für eine Teilnahme am gewählten Programmteil eignen. Zusätzlich bieten die Vertragsnaturschutzprogramme aber auch abweichende Zuwendungsvoraussetzungen und damit einem erweiterten Personenkreis die Möglichkeit einer Teilnahme an EULLa. Wer sind meine
Ansprechpersonen bei
speziellen Fragen?
Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zu EULLa Programmen: DLR EULLa-Beratung Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zu EULLa Vertragsnaturschutzprogrammen: Vertragsnaturschutzberatung Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Ökolandbau: Kompetenzzentrum Ökolandbau (KÖL) Bei verwaltungstechnischen Fragen: Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) |
Über
Einzelheiten zu den Programteilen und den
jeweiligen Ansprechpartnerinnen und
-partnern können sich Interessenten
informieren unter:
EULLa-Beratung:
[ https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/AnsprechpersonenGruppeLandwirtschaftUmwelt
]
Sollten Sie Fragen zu
den EULLa-Programmteilen des Landes
Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich
bitte an einen der EULLa-Berater in Ihrer Region.
Bei Fragen zum
Verwaltungsablauf wenden Sie sich bitte an
die Ansprechpersonen der Kreisverwaltungen . . .
Und bei Fragen zum Vertragsnaturschutz an
die Vertragsnaturschutzberatung.
Das Team Agrarumwelt am
Standort Bad Kreuznach stellt sich vor:
Name |
Telefon |
|
Funktion |
| Gutzler, Matthias | 0671/820 454 | Matthias.Gutzler@dlr.rlp.de | Leitung, Koordination |
| Balzert, Alina | 0671-820 439 | Alina.Balzert@dlr.rlp.de | Modellprojekt Kooperative Antragstellung AU |
| Drusenheimer, Philipp | 0671/820 476 | Philipp.Drusenheimer@dlr.rlp.de | Evaluierung, EULLa Agrarumweltmaßnahmen |
| Ellwein, Ute | 0671/820 424 | Ute.Ellwein@dlr.rlp.de | Partnerbetrieb Naturschutz |
| Paulen, Pascal | 0671/820 481 | Pascal.Paulen@dlr.rlp.de | Agrarwirtschaft & Naturschutz, EULLa Agrarumweltmaßnahmen |
Investive Förderung im Vertragsnaturschutz
: Bewilligungsstelle und
EFP-Prüfteam :
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Abteilung 431 stehen Ihnen für Auskünfte zu
förder- und verwaltungsrechtlichen Fragen zu
den jeweiligen Teilbereichen gerne zur
Verfügung.
Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte
folgende E-Mail-Adresse: Agrarfoerderung@dlr.rlp.de
Postanschrift:
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Mosel
- Abt. 431 -
Görresstraße 10
54470 Bernkastel-Kues
: Dienstsitz - Ansprechpartner :
[ https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Ansprechpartner-Bewilligungsbehoerde
]
Gartenstraße 20
54470 Bernkastel-Kues
Tel. 06531/956-0
: Abteilungsleiterin :
Frau Lisa Schmitt
Tel. 06531 956-441
Email: Lisa.Schmitt@dlr.rlp.de


